Irgendwann kommt wohl in jeder Familie der Zeitpunkt, an dem der Nachwuchs nicht mehr mit den Eltern in den Urlaub fahren möchte, sondern seine Ferien lieber mit der besten Freundin, dem besten Freund oder anderen Gleichaltrigen verbringt.
Jugendliche können jedoch nicht einfach im nächsten Reisebüro oder im Internet eine Reise buchen.
«Unter 18-jährige sind nur beschränkt geschäftsfähig und können ausschließlich im Rahmen des sogenannten Taschengeldparagraphen wirksame Verträge abschließen», erklärt Ronald Schmid, Professor für
Reiserecht an der Universität Dresden.
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