Die Wettbewerbszentrale hat am Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung gegen Germanwings erwirkt. Mit Beschluss vom 10.02.2011, Az. 31 O 62/11 (nicht rechtskräftig) ist es der Fluggesellschaft Germanwings untersagt, für die von Ihr angebotenen Flüge unter Angabe von Preisen zu werben, die die seit dem 01.01.2011 gültige obligatorische Luftverkehrssteuer nicht enthalten. Germanwings hatte auf der eigenen Internetseite sowie auch in einem E-Mail-Newsletter hervorgehoben mit ab-Preisen von € 9,99 geworben. Erst in einem winzigen Sternchenhinweis wurde ausgeführt, dass auf diesen Preis noch die Luftverkehrssteuer, die für innerdeutsche sowie europäische Flüge € 8,00 pro Strecke beträgt, aufgeschlagen wird.
Quelle: Wettbewerbszentrale