Der Titel ist genial, er hat mich an Schulhofzeiten so mit 14 erinnnert, da wurde diese Frage auch manchmal bangen Herzens gestellt, wohl aber mit anderem Hintergrund
Nein, Sonnenschein, d a s habe ich noch nicht. Ich hatte wie die meisten hier auch keinen Anlaß. Es müßte auch ein eklatanter Mangel oder bösartige(r) Täuschung(sversuch) sein, der mich zum Klageweg bringen könnte. Dann ginge es mir auch mehr darum , irgendwelchen Halunken das Handwerk zu legen und andere potentielle Opfer vor Schaden zu bewahren. Um aber eine Entschädigung von, sagen wir mal, 100 € zu bekommen, wäre mir der Aufwand zu schade. Außerdem haben die deutschen Gerichte weiß Gott schon genug zu tun, so daß ich sie wegen mutmaßlich gepanschter Cola oder ähnlichen Bagatellen bestimmt nicht belästigen würde.
Gruß, Peter