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Mittwoch, 19. Januar 2011, 15:07

BGH X ZR 71/10 - Forderung aus Flugannullierungen / Verspätungen gegen Airlines ausserhalb der EU

Der Bundesgerichtshof BGH hat unter Az. X ZR 71/10 entschieden:

Soweit die Anforderungen an Entschädigungszahlungen zu Ausfall oder Verspätung von Flügen gem. EU-Verordnung 261/2004 erfüllt sind, können Passagiere Forderungen gegen ausländische Airlines vor deutschen Gerichten einklagen. Dies gilt für alle Flüge mit Start ab deutschen Flughäfen.

Konkret ging es um Forderungen gegen die US-Gesellschaft Delta Airlines. Wegen eines Defekts wurde der Flug ab Frankfurt am Main in die USA storniert und am nächsten Tag durchgeführt. Neben den Standardleistungen in solchen Fällen wie Kosten der Kommunikation, Verpflegung und Hotelkosten
ging es um die entfernungsabhängige Ausgleichszahlung in Höhe 600 Euro je Person.

Der BGH schloss sich nicht der Meinung von Delta Airlines und deren Argumentation an, wonach Klagen gegen die Airline in Deutschland unzulässig seien.

Da lt. Gericht Verbraucher am "Erfüllungsort" gegen Hersteller und Dienstleister klagen können, sei dies sei bei Flügen, unabhängig von den AGB der Airline, der Ort des Abflugs.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

Thorben-Hendrik

unregistriert

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Mittwoch, 19. Januar 2011, 15:27

Konkret ging es um Forderungen gegen die US-Gesellschaft Delta Airlines.


Na endlich...diese Banausen! :Na warte...:

3

Mittwoch, 19. Januar 2011, 15:33

Dann kannst Du in Zukunft das Flugzeug "an die Kette" legen lassen. Per Vollstreckung über Gerichtsvollzieher direkt am Airport. :ironic:
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Jimi Hendrix