Ich habe gerade mal das Urteil gelesen......es sind hier meiner Meinung nach 2 Umstände ausschlaggebend:
1. Die Kläger hatten keine Bordkarte für den Anschlussflug........(hätte durch Web-Check-in vermieden werden können)
2. Es wurde auf "
Nichtbeförderung/ Beförderungsverweigerung" geklagt.....eine Klage wegen
Verspätung...wäre aus heutiger Sicht aussichtsreicher gewesen....
Ich glaube mein Flug könnte doch noch sehr günstig werden.....