Wie
beck-aktuell berichtet hat das OLG Dresden die Berufung der Unister GmbH gegen eine erstinstanzliche Untersagung der Gestaltung ihres Buchungsportals flüge.de zurückgewiesen.
Demnach hat das Oberlandesgerichts Dresden entschieden, dass Fluege.de die obligatorische Zuschläge wie z.B. das Service-Entgelt in die Angebotspreise inkludieren- und auch die Zusatzangebote wie die Reiseversicherung anders darstellen muss.
Laut dem Urteil und der Meldung darf die Reiseversicherung jetzt nur noch optional angeboten werden. Bisher wurde es von dem Portal so gehandhabt, dass die Kunden die zusätzliche Reiseversicherung, die mit weiteren Kosten verbunden war, "wegklicken" mussten und im Buchungsvorgang wurde zusätzlich zum Flugpreis eine Servicegebühr ausgewiesen.
Das OLG Dresden sah hierbei einen Verstoß gegen die EU-Regelung und UWG und betonte, dass sich nicht nur Fluggesellschaften, sondern auch Reisevermittler an die Vorgaben des EU-Gesetzgebers bei der Preiswerbung für Flugreisen zu halten haben.
Eine Revision soll gegen dieses Urteil nicht zugelassen worden sein.