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Sonntag, 29. August 2010, 12:11

Preisangaben im Internet

Ein niemals endendes Thema: Hat man einen für den Urlaub akzeptablen Preis im Netz gefunden, dann bringt der entscheidende Klick bei der Preisprüfung oft ein anderes als das gewünschte Ergebnis. Selten wird es günstiger, in der Regel weicht der Preis nach oben ab. Manchmal auch extrem.

Nun hat der BGH im März dieses Jahres geurteilt, dass es irreführend sei, wenn der in einer Preissuchmaschine angezeigte Preis niedriger ist, als der tatsächlich im Shop verlangte. Hierbei ging es allerdings um ein Haushaltsgerät, nicht um eine Reise.

Die Frage, die sich stellt: Ist das von der Logik her auch auf die Reisebranche übertragbar? Welche Auswirkungen hätte dies und werden so die Schutzbehauptungen mancher Portale, dass es technisch nicht anders möglich sei, von der Rechtsprechung überholt ?
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

2

Sonntag, 29. August 2010, 16:39

aktuell bei ein von mir gebuchtes Hotel:

in der Suchmaschine mit 334 € angegeben. Dann kommt die Meldung:

Der Veranstalter xxx meldet uns eine Preiserhöhung. Die Reise kostet aktuell 364,- € p.P.

Sternedieb

Master Amigo

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3

Montag, 30. August 2010, 14:38

Die Frage, die sich stellt: Ist das von der Logik her auch auf die Reisebranche übertragbar?


Für meine kleine Logik schon. Wahrscheinlich wird sich die Reisebranche jedoch auf die tagesaktuellen Preise berufen und zwar so lange, bis einer klagt. :hschein:
Alles immer ohne Gewähr, nicht dass man auch als Forenuser irgendwann als Terrorist verhaftet wird.

4

Montag, 30. August 2010, 15:04

Dann sollte das mal schnell einer tun,denn ich nenn diese "tagesaktuellen Preise" schlichtweg Betrug.
Und jener der unwissend etwas im Internet bucht kommt zum Handkuss.
Wenn dir das Leben eine Zitrone gibt, frag nach Salz und Tequila.

5

Montag, 30. August 2010, 17:43

Mit so einer linken Masche darf man nicht mal 'ne Currywurst verkaufen. Stellt euch das mal vor: Von weitem leuchtet das Schild "Currywurst nur € 2,50". Kommt man dan an die Wurstbude, sagt der Verkäufer: "Tagesaktuell kostet die Wurst 4 Euro." Das würde nicht lange funktionieren. :batsch:

Bei den Airlines ist die EU doch auch dahinter, dass keine Spielchen mit den Preisen erlaubt sind. Aber das ist natürlich was anderes, denn da geht's darum, die staatlichen Airlines vor der Billigkonkurrenz zu schützen.

Sternedieb

Master Amigo

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6

Samstag, 11. September 2010, 10:00

Sorry, aber diese Rabattgeberei - welche noch nicht einmal eingelöst werden können - verblenden jeden Pauschaltourist....


Nicht nur jeden Pauschaltourist.

Warum brauchen wir überhaupt Rabatte? ?(

Denn auch hier gilt - Rabatt, Rabatt, das lasst euch sagen - wurde vorher immer drauf geschlagen.

Aber nirgendwo (zumindest wüsste ich nicht wo) wir einem hinterher auf einem ein teurer Preis angegeben als zuvor - außer bei irgendwelchen Reise-Online-Anbietern.
Alles immer ohne Gewähr, nicht dass man auch als Forenuser irgendwann als Terrorist verhaftet wird.

7

Dienstag, 5. Oktober 2010, 19:15

Der MDR berichtet heute in seinem

Magazin UMSCHAU um 20:15

über nicht korrekte Reisepreise für Kinder und das "Schwarze-Peter-Spiel" zwischen Reiseveranstaltern und Onlineportalen hinsichtlich Lockvogelangeboten. Aus der Sicht der Verbraucherschützer sind aber Veranstalter und Reiseportal verantwortlich für wettbewerbswidrige Lockvogelwerbung. Wenn man das belegen kann, kann man das auch abmahnen. Nach einer Abmahnung muss diese Praxis abgestellt werden. Passiert das nicht, könnte man den Anbieter verklagen. Und dann kann auch ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro verhängt werden.
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Jimi Hendrix

8

Mittwoch, 6. Oktober 2010, 13:01

Wer die Sendung verpasst hat, hier noch der Link zum Video.

Anklicken "Umschau vom 05.10.2010". Beginn auf dem Video nach 20 Minuten und 50 Sek. Schieberegler
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Jimi Hendrix

9

Mittwoch, 6. Oktober 2010, 13:23

Ich habe es nur "nebenher" angeschaut, aber dort wurde die Verantwortung (meiner Meinung nach) nur hin und her geschoben.
Die Reiseveranstalter schieben's auf die Internetportale .... diese meinen es wäre Sache der Reiseveranstalter ...
Wahre Worte sind nicht immer schön - aber schöne Worte auch nicht immer wahr.
Unbekannt

10

Mittwoch, 6. Oktober 2010, 13:29

Diese Argumentation gibt es schon seit Jahren. Ändert aber nichts an diesem Missstand. Aber, da Händler in anderen Branchen sich bereits damit konfrontiert sehen, nur aktuelle Preise im Netz einstellen zu dürfen, wird es auch hier nicht mehr lange dauern. Zumindest, bis erste Abmahnungen erfolgen.

Fand es übrigens gut, dass bestimmte Reiseveranstalter namentlich genannt wurden.
Nur so lässt sich das zukünftig dauerhaft abstellen.
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Jimi Hendrix

Sternedieb

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11

Mittwoch, 6. Oktober 2010, 19:44

Danke für den Link, denn gestern konnte ich die Sendung leider nicht anschauen.

Das was hier gezeigt wurde, ist wohl der Regelfall und für mich eine Geschäftspraktik die nicht akzeptabel ist.

Nur nur, dass hinterher ein höherer Preis angezeigt wird, auch dass es keinerlei Aufschlüsselung des Preise gibt, finde ich unverschämt.
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werner585

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12

Dienstag, 2. November 2010, 08:28

Es gibt allgemein bekannte Internetportale (Stinkedaumen und Konsorten usw.) die entgegen
erfolgter Abmahnungen diese Praxis beharrlich betreiben.

Ein Preis wird genannt ... weiterklicken ... und dann kommen noch angebliche Steuern und Gebühren
dazu ... z.B. fluege.de > 29,78 € Steúern und Gebühren > diese Angabe verstößt grobfahrlässig
gegen das Gesetz ...
Bei Linienflügen durchaus lachhaft, wenn es heißt: Ohne Servicecharge !!!
Der Laie kann das nicht wissen, daß eben die Service-Charge kurzerhand in den
Nettogrundpreis des Published, Nego, Net oder TOP- Fares einbezogen wurde.
Oder im Zeifelsfall in die Taxes.
Nur diese "Verarschung" sieht freundlicher aus.
Erst recht angemeiert sind die z.B. EasyJet über o.g. Portal buchen.
Dort ist von Koffermitnahme nicht die Rede ... also heißt das, beim Check-in werden doppelte Gebühren erhoben >>> 22 € pro Strecke.
Das ist doch gut oder ??? :thumbsup:
Eristischer Dialektiker ... :denk:
:Günni: :dünnpfiff: :Günni:

Sternedieb

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13

Donnerstag, 11. November 2010, 14:22

Nachdem ich die Sendung nochmal gesehen habe, möchte ich ein wenig an der Sendung "mäckeln"....

Schön wäre gewesen, wenn die Autoren auch die Reisebüro mit verglichen hätten. Auf das Ergebnis wäre ich gespannt gewesen.

Und die Buchung direkt beim Hotel war zwar günstiger, allerdings ist da dann die Haftungsfrage offen.
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LaMujer

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14

Donnerstag, 21. April 2011, 14:37

Unzumutbar günstig

Kurz vor Weihnachten 2008 entdeckte ein Münchner im Internet eine tolle Pauschalreise nach Dubai für 2 Personen zu einem Gesamtpreis von 1392,--
Er buchte und zahlte 282 ,-- an.
Das Reiseunternehmen merkte ziemlich schnell, dass der falsche Preis online gestellt worden war, denn normalerweise wären es 4.726,-- gewesen. Der Mann klagte, weil das Unternehmen die Reise nicht zum gebuchten Preis abgeben wollte ....
> hier < die Story.
Ich komme aus Ironien. Das liegt direkt an der sarkastischen Grenze.

Nate247

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15

Donnerstag, 21. April 2011, 21:35

Ich lese schon wieder Amtsrichter :ironic: Wenn dessen Argument tatsächlich stichhaltig wäre, habe ich (und wohl auch viele von Euch) mich wohl im Wachkoma befunden, als ich "für ein erkennbares Missverhältnis zur angebotenen Leistung" für den Betrag von 9€ quer durch Europa, für 29€ bis auf die Kanaren und für 99€ bis nach Florida geflogen bin...oneway sei der Ordnung halber ergänzt :D

Bei den Unmengen von Lockangeboten, die im Internet heutzutage herumgeistern, ist dieses Urteil absurd!
Gruß
Nate

Sternedieb

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16

Dienstag, 26. April 2011, 20:21

Ich lese schon wieder Amtsrichter


Ja, das war ein Amtsrichter aus München. Wen das Urteil korrekt interessiert - hier ist es zu finden. Es handelt sich dabei um das Az: 163 C 6277/09.


@ Nate

du hast sicher recht. Trotzdem ist es laut dem deutschen Recht so, dass wenn du im Laden z.B. einen Fernseher der regulär z.B. 799 Euro kostet aber für 499 € ausgezeichnet ist, findest - diesen nicht bekommst, wenn der Händler sagt, dass die Auszeichnung falsch ist.

Anders sieht es natürlich aus, wenn der Fernseher für 499€ beworben wurde. :ironic:
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Nate247

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17

Dienstag, 26. April 2011, 23:03


Trotzdem ist es laut dem deutschen Recht so, dass wenn du im Laden z.B. einen Fernseher der regulär z.B. 799 Euro kostet aber für 499 € ausgezeichnet ist, findest - diesen nicht bekommst, wenn der Händler sagt, dass die Auszeichnung falsch ist.

Womit Du unzweifelhaft recht hast! Und natürlich muss man auch einem Verkäufer zugestehen, dass er mal einen Fehler macht!

Ich stoße mich auch hauptsächlich an der Begründung des Richters, dass der Käufer hätte erkennen müssen, das es zu billig angeboten wurde. Der Amtsrichter sollte statt in den Akten nur einmal tatsächlich im Netz stöbern und würde anschließend vermutlich eine Neufassung des Gesetzes gegen den "Unlauteren Wettbewerb" fordern. Diese Begründung ist jedenfalls fernab der Realität und dafür muss der Käufer jetzt dahingehend "bluten", indem er neben den entgangenen Urlaubsfreuden auch noch die Rechtskosten tragen muss. Vermeintliche Schnäppchen können also alles andere als günstig sein, wenn man auf ihnen besteht :ironic:
Gruß
Nate

Sternedieb

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18

Mittwoch, 27. April 2011, 20:17

Ich stoße mich auch hauptsächlich an der Begründung des Richters, dass der Käufer hätte erkennen müssen, das es zu billig angeboten wurde. ...... Diese Begründung ist jedenfalls fernab der Realität....


Und da will ich dir nicht einmal widersprechen. :ironic:

Gut, man hätte es in diesem Fall nicht darauf ankommen lassen sollen und sich besser mal die Internetanbieter "schnappen" sollen, die dauernd irgendwelche Lockvogel-Angebote machen und nach dem Klick einen von "Atschebätsch" - der Reiseveranstalter hat eben die Preise erhöht - erzählen. Und nachdem man die Suche neu getestet und gestartet hat, das selbe nochmal geschieht. :crazy: :Günni:
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