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Dienstag, 13. Januar 2009, 12:31

Mietwagen: Sommerreifen im Winter?

Obwohl Winterreifen im Fall des Falles eine wichtige Rolle bei der Haftung und den Folgen eines Unfalls spielen, hatten Autovermieter bisher lediglich einen Teil ihrer Fahrzeuge entsprechend winterlich ausgerüstet. Und zudem dies als Extra in der Regel an ihre Kunden weiterbelastet.

Dazu das OLG Hamburg:
Wer im Winter einen Mietwagen ohne Winterreifen erhält,
muss nach einem Unfall unter Umständen keine Selbstbeteiligung bezahlen.

Viele Grüße cuate

PS: Das Urteil hat weitreichende Folgen. Erste Autovermietungen in der DomRep sollen schon Insolvenz angemeldet haben :help:
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

Omira

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2

Dienstag, 13. Januar 2009, 12:40

Leider ist aus dem Link nicht ersichtlich, wann der Unfall passiert ist.

So viel ist weiß, ist seit 2006 die Winterausrüstung Pflicht.
Nicht derjenige ist stark, dessen Eitelkeit Schmeichler und Dummköpfe unterstützen.
J. Čapek

3

Dienstag, 13. Januar 2009, 13:03

Mietwagen

Hallo omira,

gerne noch ein paar Details:
Mietzeitraum: März 2006
Aktenzeichen: OLG Hamburg 14 U 34/07

Der Unfallfahrer konnte allerdings nicht nachweisen, dass die fehlenden Winterreifen
zu dem Unfall geführt hatten und mußte deshalb die Selbstbeteiligung auch zahlen.

Grundsätzlich hält das Gericht aber fest, dass eine professionelle Autovermietung
das Fahrzeug mit Winterreifen auszustatten hat.

Also sei vorsichtig und miete nicht bei einer "unprofessionellen Autovermietung".
Denn ob die dann verpflichtet ist ... (aber lassen wir das mal offen) :batsch:

Viele Grüße cuate

Bis dann, cuate
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Jimi Hendrix

Omira

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4

Dienstag, 13. Januar 2009, 13:09

:danke: für die Details.
Und was das Auto mieten angeht.... wenn´s überhaupt nötig, erledingt es mein Sohn. Der ist erstens in der Autoreifenbranche und zweitens kennt sich mit Autos und Autovermietern (und deren Tücken) am besten aus.... :kuller:
Nicht derjenige ist stark, dessen Eitelkeit Schmeichler und Dummköpfe unterstützen.
J. Čapek

5

Montag, 30. März 2009, 10:07

Aus der Urteilsbegründung:

Ein Mieter könne von einer professionellen Autovermietung in den Wintermonaten nach Treu und Glauben erwarten, einen Wagen mit montierten Winterreifen zu erhalten.

Ich komm ja grad von einem Mietwagen-Ausflug zurück: Bei mir war's anders. Am Nebenschalter wurde jemand gefragt: "Ist es für Sie in Ordnung, dass das Auto Sommerreifen hat?" Damit, und wenn man den Vertrag - in dem explizit "Sommerreifen" drinsteht - unterschreibt, ist die Haftungsfrage für die Mietwagen-Firma erledigt, denke ich.

Was mich stört, ist dass die Mietwagen-Firmen auf Riesenplakaten mit ihren Preisen werben. Und wenn man Winterreifen auf dem Fahrzeug braucht, muss man die als "Extra" um 16 Euro pro Tag (!) dazubuchen. Für mich sind das versteckte Zusatzkosten, genau wie sie bei den Fluglinien immer kritisiert werden.

Dass die mich theoretisch mit Heckantrieb und Sommerreifen ins Schneechaos lassen, ist natürlich auch ein Witz. Schließlich ist die Mietwagen-Firma Fahrzeughalter, nicht ich.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »NoDurians« (30. März 2009, 10:21)


6

Montag, 30. März 2009, 10:37

Hallo No Durians,
und da die Verantwortung beim Fahrer liegt, bist Du jetzt mit Winterreifen gegen den geringfügigen Aufpreis von 16 Euro :batsch: pro Tag gefahren? Na ja, sind ja nur 4 Euro pro Reifen. ;) Hast Du da eine Diskussion am Schalter geführt? Keine "Bereitschaft", auf den Aufpreis zu verzichten?

Viele Grüße cuate
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Jimi Hendrix

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (30. März 2009, 10:38)


Solveig

unregistriert

7

Montag, 30. März 2009, 10:43

Es ist kein URTEIL des OLG Hamburg, sondern ein Beschluß, mit dem die Berufung des Beklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Hamburg zurückgewiesen wurde.
Der Beschluß ist vom 23.04.2007 und trägt das Aktenzeichen: 14 U 34/07 und der Beklagte erhielt durch den Beschluß Gelegenheit, innerhalb von drei Wochen Stellung zu nehmen und gegebenenfalls seine Berufung zurückzunehmen.
Der Unfall ereignete sich am 10.03.2006.

Wer den Beschluss komplett lesen will, muss über die Suchfunktion des OLG Hamburg z.B. das Aktenzeichen eingeben, oder das Wort "Mietwagen" im Textfeld. Leider kann man keinen direkten Link setzen, mit dem der Beschluß direkt gelesen werden kann.
Hier aber ein Link, der direkt zur Suchfunktion führt.

8

Montag, 30. März 2009, 10:46

@Cuate: Ich hab den Aufpreis bezahlt und hab nicht diskutiert. Ich wollte ein entspanntes Wochenende haben und mich nicht aufregen. Das ist die knapp 50 Euro für's Wochenende nicht Wert. Dafür bin ich auf ein richtig tolles Auto "upgegradet" worden. Vom gebuchten 3er-BMW auf einen Mercedes GLK 280.

9

Montag, 30. März 2009, 10:51

Hat ja dann gepaßt :thumbsup: Stammkunde bei Sixt?

Viele Grüße cuate

PS: Die haben ihre Konditionen geändert.
Ab sofort (glaube ich gelesen zu haben) sind für Neubuchungen nur noch 200km am Tag inklusive
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Jimi Hendrix

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (30. März 2009, 10:53)


10

Montag, 30. März 2009, 11:59

Stammkunde bei Sixt?

Nein, meinen letzten Mietwagen hatte ich vor 8 Jahren in England.

Ich hatte noch alle KM inklusive. Bin fast 700 gefahren in 3 Tagen. Da hätt ich nochmal einiges berappen müssen.
Gut fand ich auch die Aussage am Schalter: "Bringen sie das Auto vollgetankt. Wir haben zwar auch eine Tankstelle, aber da kostet sie der Sprit 3 Euro pro Liter." :shock:

11

Dienstag, 31. März 2009, 07:52

Schon die sensationellen Werbungen sind ein Grund "dort" sein Auto zu mieten:
[gallery]8616[/gallery]
Vor zwei Jahren hatten sie am Flughafen in Hamburg ein Auto auf die Decke des Terminals montiert. Und zwar so, dass es aussah, als wäre es an die Decke GEKLEBT und die Kraft des Klebers würde langsam nachlassen:


Surftipp: Einfach mal "Sixt" "Werbung" in die Google Bildersuche eingeben. Klasse! :TOP:

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »NoDurians« (31. März 2009, 07:57)


12

Dienstag, 31. März 2009, 08:15

Ja die Werbung ist wirklich gut. In Hannover hatten sie mal eine ganze reihe Autos unter einer Hochbrücke kleben.
Ehrlichkeit verlangt nicht, dass man alles sagt, was man denkt.
Ehrlichkeit verlangt nur, dass man nichts sagt, was man nicht auch denkt.

Helmut Schmidt

13

Mittwoch, 7. Oktober 2009, 12:06

Der Winter steht praktisch vor der Tür,

da ist es gut, sich nochmal die rechtliche Situation bei der Mietwagenübernahme in Erinnerung zu rufen:

Mietwagen-Fahrer für Bereifung verantwortlich
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

14

Mittwoch, 16. Dezember 2009, 12:43

Ich habe leider auch schon sehr schlechte Erfahrungen mit lausiger Bereifung bei Mietwagen gemacht. Seither schau ich mir das Kleingedruckte im Vertrag immer genauer an, speziell was die die Frage der Bereifung angeht und ob im Mietpreis auch schon die Nutzungsgebühren für die Reifen enthalten sind. Etliche Verleiher machen sich nämlich mittlerweile einen Volkssport daraus, die Preise für Reifen und was dazu gehört als zweite Einnahmequelle zu gestalten. Leider geraten genau in diese Falle immer noch Leute, und zwar meist solche, die zum ersten Mal ein Auto mieten und sich der Problemetik gar nicht bewusst sind.

15

Montag, 13. Dezember 2010, 16:41

Auch nach der gesetzlichen Neuregelung zu Winterreifen sind diese meist nur gegen Aufschlag zu bekommen. Wie Stiftung Warentest in einem Schnelltest feststellte, sind für ein Wochenende dann schon mal 58 Euro Aufpreis fällig. Da der Fahrer und nicht der Halter verantwortlich ist, sollte man jedenfalls vor Mietwagenübernahme die Wettersituation im Auge haben.
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