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Montag, 14. Juni 2010, 08:50

Flugzeitenänderungen - Infopflicht für Reisebüros

Das Amtsgericht Hamburg hat unter Az 316 C 151/09 entschieden, dass Reisebüros nicht nur die Pflicht haben, ihre Kunden bei Flugzeitänderungen zu informieren, sondern auch die Beweislast dafür tragen. Allerdings kann im Einzelfall vom Reisenden eine Mitwirkungspflicht verlangt werden.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

mogan13

Master Amigo

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Beruf: Reiseverkehrskauffrau

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Montag, 14. Juni 2010, 09:53

Es sollte doch für ein gutes Reisebüro selbstverständlich sein, Infos zu einer Flugzeitenänderung wenn man diese bekommt sofort an den Kunden weiter zu leiten.
:pfft: Nehmt mich so wie ich bin, anders gibt´s mich nicht!

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Montag, 14. Juni 2010, 09:57

Zwischen Erwartungshaltung und der Praxis liegen wohl hier und da Welten.
Jedenfalls ist das dann auch geklärt :ironic:
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