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Mittwoch, 12. Juni 2013, 18:54

Der Sicherungsschein für die Pauschalreise - Sicherheit nur zum Schein?

Die Insolvenz der Kayi Group und der dazugehörigen GTI und Buchmal und deren X-Abteilungen haben es gerade verdeutlicht: Der Sicherungsschein, der im Insolvenzfall die Reisegelder der Pauschalreisekunden absichern soll, ist für eine schnelle Hilfe der Betroffenen ebenso unbrauchbar wie auch in weiten Teilen unsicher.

So hat sich der Deckelungsbetrag seit 2002 nicht erhöht, obwohl Reisen in diesem Zeitraum erheblich teurer geworden sind.

Unsicher auch dahingehend, dass bei einem GAU, der Größten Anzunehmenden Urlaubsinsolvenz eines der großen Veranstalter, der Sicherungsbetrag hinten und vorne nicht reichen wird, um den Kunden annähernd die eingesetzten Gelder zurückzubringen und er lediglich einen geringen %-Anteil im Rahmen der auszuschüttenden Quote zurückerhalten wird.

Und eins ist klar, auch der eine oder andere der großen Veranstalter kämpft momentan, um seinen Verpflichtungen bei Banken nachzukommen.

Da schon bei einem relativ kleinen Veranstalter wie der GTI das Volumen in diesem Jahr zu einem recht großen Anteil in Anspruch genommen werden wird, bleibt nicht viel Spielraum für eine evtl. weitere Insolvenz, die diesen Versicherer über einen anderen, bei ihm versicherten Reiseveranstalter in diesem Jahr treffen könnte. Werden die 110 Mio Euro Schadenssumme überschritten, gibt es nur noch prozentual eine Auszahlung.

Was wäre schnellstens zu verbessern?

Es kann nicht sein, dass nur der von der Insolvenz getroffene Versicherer alle Leistungen erbringen muß, hier sollte ein großer Topf aller Reiseveranstalter und Reiserückversicherer in ( unbegrenzter? ) Höhe zur Verfügung stehen, wo dann die Gesamtschadenssumme unter allen Versicherungen prozentual entsprechend der ausgegebenen Reise-Sicherungsscheine gezahlt wird.

Abschlagszahlungen nach Eintritt eines Schadenfalls wären für die Betroffenen eine weitere Verbesserung

Auch Einzelbausteine wie Hotel- oder Flugbuchungen integrieren

Ansonsten?

Wird das jetzige System schneller an seine Belastbarkeitsgrenzen kommen, als man denkt.
Und soll niemand sagen, er wäre nicht darauf hingewiesen worden. :ironic:
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

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Donnerstag, 13. Juni 2013, 07:19

Genaugenommen gibt es so eine gesetzlich festgeschriebene Haftungsbegrenzung nicht. Der Versicherer kann seine Haftung für die von ihm in einem Jahre insgesamt nach diesem Gesetz zu erstattenden Beträge auf 110 Millionen Euro begrenzen. In den EG-Pauschalreise-Richtlinien sind Höchstbeträge nirgends benannt.

Wahrscheinlich hilft in dem von Dir erwähnten GAU nur der Klageweg bis zum BGH.

Gutes Beispiel ist auch der Grund, wann der Versicherer einspringen muss. Da war die (zufällig :pfft: )
Hansemerkur auch der Meinung bei betrügerischen Handlungen nicht zahlen zu müssen.
Wurde aber hier eines Besseren belehrt.

OT: wenn ich jetzt lese, dass zudem die IATA noch die Fluggastrechte abschaffen will, warte ich nur noch darauf
das die TOP 5 der Reiseveranstalter das komplette Reiserecht abschafft :denk:
Freedom's just another word for nothing left to lose...

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Donnerstag, 13. Juni 2013, 12:21

Der Reisepreis Sicherungsschein hatte bisher auf mich so eine Art Beruhigungswirkung, in der Hoffnung man würde nie darauf zurückgreifen müssen.

Jetzt, da die GTI Pleite in aller Munde ist, werden viele wohl auf den Boden der Tatsachen zurückgeholt.