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Sternedieb

Master Amigo

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1

Mittwoch, 24. März 2010, 11:58

Deutschland darf Reisen verbieten.

Deutschland darf seinen Bürger Reisen verbieten und zwar, wenn die Bürger in Länder reisen möchten in denen ein hohes Entführungsrisiko besteht.

Laut einer Pressemitteilung des Stuttgarter Verwaltungsgerichtes von gestern, dem 23.03.2010 sind Passbeschränkungen bei geplanter Einreise in ein von radikalen islamistischen Milizen kontrollierten Land zulässig.

Wie das Stuttgarter Verwaltungsgericht mitteilt, darf einer deutscher Staatsangehörigen der Geltungsbereich ihres Passes beschränkt werden, wenn sie auf eigene Faust in ein Land - (hier ging es um Somalia) - einreisen will, in dem ihr durch die dort herrschenden, der Al Kaida nahestehenden islamistischen Milizen ein sehr hohes Entführungsrisiko droht.

Pressemitteilung

In dem Fall ging es um eine Deutsche, die Ende November 2009 durch die kenianische Spezialpolizei ATU in Kenia festgenommen und nach Deutschland abgeschoben wurden.

In Deutschland angekommen wollte sie direkt wieder nach Somalia aufbrechen - in ein Gebiet Somalias, das von der Al-Shabaab beherrscht wird, der enge Verbindungen zu Al Kaida haben soll. Die Passbehörde entzog daraufhin der Deutschen im Januar 2010 den Reisepass.
Alles immer ohne Gewähr, nicht dass man auch als Forenuser irgendwann als Terrorist verhaftet wird.

Molly

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2

Mittwoch, 24. März 2010, 12:23

Danach müsse von einer nahezu 100%-igen
Entführungswahrscheinlichkeit ausgegangen werden.


Da frage ich mich doch, was einen wohl reitet freiwillig in ein solches Land einreisen zu wollen. Ich bräuchte dafür keine Einreisebeschränkung - die Idee käme mir erst gar nicht
so ein Risiko einzugehen. :batsch:

3

Mittwoch, 24. März 2010, 12:30

Eigentlich habe ich ja Verständnis für diese Maßnahme. Auf der anderen Seite wird die persönliche Entscheidungsfreiheit doch erheblich eingeschränkt. Und vor allem, wo wird die "Ermessensgrenze" einer Behörde zukünftig gezogen? Provokant gefragt: Reichen Unruhen in Thailaysia dann schon aus, ganzen Urlaubsscharen den Pass zu entziehen?
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LaMujer

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4

Mittwoch, 24. März 2010, 12:41

@ cuate
Ich sehe das grundsätzlich ähnlich wie Du. Allerdings geht es denke ich darum, dass die Bundesregierung die "Abenteurer" im Ernstfall rausholen muss und das geht nicht ohne tief in die Finanzkasse greifen zu müssen und ich finde da hat die Regierung schon das Recht.
Wenn aber diese "Helden" schriftlich erklären, dass sie die Regierung im Entführungsfall von jeglicher Hilfe entbinden, dann sollte man die Leute ziehen lassen. Allerdings werden sie das auch nicht wollen. Ergo muß man`s ihnen eben verbieten.
Zu Deiner provokante Frage würde ich sagen das zu entscheiden liegt im Ermessen derer, die die Arbeit damit haben, die Leute wieder rauszuholen.
Ich komme aus Ironien. Das liegt direkt an der sarkastischen Grenze.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »LaMujer« (24. März 2010, 12:43)


5

Mittwoch, 24. März 2010, 12:56

Das geht mir dann doch ein wenig weit. Wenn die Reisende im Eingangsbeispiel heute spontan erklärt, sie möchte beispielsweise nach Argentinien reisen, gibt man ihr den Paß zurück? Oder muß sie jetzt "lebenslänglich" in Deutschland bleiben? Da habe ich so meine Bedenken bei diesen Verwaltungsakten.

PS: Von Argentinien aus kann man auch nach Somalbuktu reisen.
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6

Mittwoch, 24. März 2010, 13:01

Ich denke mal das kann man auch nicht verallgemeinern. Das sind eher "Spezialfälle" wenn beispielsweise wie im og. Beispiel jemand durch behördliche Aktivitäten auffällt. Dann kann die Regierung handeln um noch größeren Schaden zu vermeiden.
Man kann ja schlecht alle Reisewilligen in Deutschland daraufhin kontrollieren wann sie wohin wollen und ich denke das ist auch nicht wirklich geplant.
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7

Mittwoch, 24. März 2010, 13:02

Wenn die Reisende im Eingangsbeispiel heute spontan erklärt, sie möchte beispielsweise nach Argentinien reisen, gibt man ihr den Paß zurück? Oder muß sie jetzt "lebenslänglich" in Deutschland bleiben?


Ich denke sie wird eine " Passbeschränkung "erhalten. Also einen " Sichtvermerk" für welche Länder der Pass keine Gültigkeit hat. Normalerweise ist der RP ja für alle Länder gültig. Dann aber nicht. Somit kann sie dann nicht einreisen.
Ehrlichkeit verlangt nicht, dass man alles sagt, was man denkt.
Ehrlichkeit verlangt nur, dass man nichts sagt, was man nicht auch denkt.

Helmut Schmidt

8

Mittwoch, 24. März 2010, 13:11

@La Mujer
Ist schon richtig. Aber, man hat durch einen dummen Zufall erfahren, was der Reisende vorhat. Gut, das hat man unterbunden. Aber, um beim Beispiel zu bleiben: Wird sie jetzt niemals ihren Reisepass wiedererhalten, egal wohin sie reisen will? Dieses Urteil ist doch ein Freibrief für die Behörde, dies tatsächlich erst mal so zu handhaben.

Und, soweit man das mitbekommt, die Behörden stellen ja auch "Geretteten" hohe Rechnungen aus.
Als Beispiel fällt mir da die damalige Entführung der Familie Wallert von einer philippinischen Hotelinsel ein.
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9

Mittwoch, 24. März 2010, 14:14

Ich hab das so verstanden als ginge es lediglich um einschränkende Maßnahmen. Jemandem den Pass ganz wegzunehmen ist ja schon entmündigend. Gut, bei den Wallerts mag das mit der Rechnung zutreffen. Allerdings weiß ja keiner ob die das wirklich zahlen mußten bzw. gezahlt haben.
Wie du ja schon schriebst. Wo ist die Grenze? Ein schwieriges Thema und wie ich schon sagte denke ich, dass das eher ein Einzelfall bleiben wird.
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Sternedieb

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10

Mittwoch, 24. März 2010, 14:30

Wird sie jetzt niemals ihren Reisepass wiedererhalten, egal wohin sie reisen will? Dieses Urteil ist doch ein Freibrief für die Behörde, dies tatsächlich erst mal so zu handhaben.



In der Pressemeldung geht das unter aber das Gericht hat den "Einzug" des Ausweises für nicht Rechtens erklärt - die Behörde, könne jedoch einen Vermerk im Reisepass anbringen.
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11

Mittwoch, 24. März 2010, 14:37

Danke für die zusätzliche Erläuterung, das klärt ja schon Einiges.
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Jimi Hendrix

12

Mittwoch, 24. März 2010, 14:45



In der Pressemeldung geht das unter aber das Gericht hat den "Einzug" des Ausweises für nicht Rechtens erklärt - die Behörde, könne jedoch einen Vermerk im Reisepass anbringen.


Na dann habe ich ja richtig gedacht.
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Helmut Schmidt

13

Mittwoch, 24. März 2010, 15:33

Die Frau war auch nicht clever! Wenn ich unbedingt in ein solches Land will und es von Deutschland aus nicht direkt geht, dann eben indirekt- über Umwege! :batsch:
:urlaub1: