Urlauber buchte eine Reise mit Reise-Rücktrittskostenversicherung. Kurz nachdem war eine Operation unumgänglich geworden. Die Übernahme der Rücktrittskosten wurde von der Versicherung aber wegen vorhergehender Rückenbeschwerden abgelehnt.
Das OLG Koblenz ( Az. 10 U 613/09) befand im Gegensatz zur Vorinstanz jedoch, dass nicht jeder, der über Rückenschmerzen klage, mit einer Operation rechnen müsse und verurteilte die Versicherungsgesellschaft zur Zahlung der Rücktrittskosten. Insbesondere, da ein Facharzt eine Operation zunächst für nicht nötig hielt. Die Versicherung könne dem Betroffenen, wenn er die Reise wegen einer Bandscheibenoperation stornieren müsse, nicht entgegenhalten, es handele sich nicht um eine "
unerwartete schwere Erkrankung"