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Freitag, 26. Februar 2010, 18:51

RRV zur Zahlung, auch bei vorher vorhandenen Rückenschmerzen, verurteilt

Urlauber buchte eine Reise mit Reise-Rücktrittskostenversicherung. Kurz nachdem war eine Operation unumgänglich geworden. Die Übernahme der Rücktrittskosten wurde von der Versicherung aber wegen vorhergehender Rückenbeschwerden abgelehnt.

Das OLG Koblenz ( Az. 10 U 613/09) befand im Gegensatz zur Vorinstanz jedoch, dass nicht jeder, der über Rückenschmerzen klage, mit einer Operation rechnen müsse und verurteilte die Versicherungsgesellschaft zur Zahlung der Rücktrittskosten. Insbesondere, da ein Facharzt eine Operation zunächst für nicht nötig hielt. Die Versicherung könne dem Betroffenen, wenn er die Reise wegen einer Bandscheibenoperation stornieren müsse, nicht entgegenhalten, es handele sich nicht um eine "unerwartete schwere Erkrankung"
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
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mogan13

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Beruf: Reiseverkehrskauffrau

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Freitag, 26. Februar 2010, 18:55

Dann dürften ja ziemlich viele unserer Mitbürger nicht mehr buchen, Rückenschmerzen/Rückenleiden sind ja schon eine Volkskrankheit.
:pfft: Nehmt mich so wie ich bin, anders gibt´s mich nicht!

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »mogan13« (26. Februar 2010, 18:56)


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Freitag, 26. Februar 2010, 18:57

Buchen ist ja nicht das Problem, die Versicherungsleistung zu erhalten schon eher. Und jeder Richter entscheidet ja auch anders. Aber rechtskräftiges OLG-Urteil ist ja schon mal etwas. Nur die Krankheit des Einzelnen variiert.
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