Die SOEP hat zum 1. November 2013 wie angekündigt die Arbeit auch auf die angeschlossenen Airlines erweitert.
Ebenso für die Überprüfung von Ansprüchen bei Streitigkeiten zwischen Fahrgästen und Fernbus-Reisenden.
Hier noch mal die wesentlichen Punkte:
- Die außergerichtliche Schlichtung für Kunden ist kostenfrei – aber unverbindlich.
- Die ausgesprochene Empfehlung kann, muß aber von Reisenden und Verkehrsträger nicht akzeptiert werden.
- Dann bleiben nur die altbekannten weiteren rechtlichen Schritte.
Bevor die Schlichtungsstelle in Anspruch genommen werden kann,
muß sich der Reisende zunächst an die Airline / die Bahn / den Busbetreiber / die Reederei wenden.
Erst bei ablehnendem Bescheid oder frühestens 2 Monate nach Nichtreaktion kann die Schlichtungsstelle eingeschaltet werden. Für private Reisen. Reisen, die mit deutscher oder internationaler Fluggesellschaft durchgeführt wurden, die in Deutschland starten oder landen, fallen unter die Zuständigkeit:
- SOEP - für Airlines, die dort Mitglied sind
- Bundesamt für Justiz Bonn, Schlichtungsstelle für alle anderen Airlines.
Quelle: test.de