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Mittwoch, 2. Dezember 2009, 10:41

Diebstahl aus Hotelzimmer meist kein Reisemangel

Wie das OLG Düsseldorf mit Urteil 18 U 193/02 entschied, darf eine Rezeption auch kurzzeitig unbeaufsichtigt bleiben. Der Portier in einem landestypischen Hotel muß diese weder verschliessen noch für eine Vertretung sorgen, wenn er spät abends oder nachts die Rezeption kurzzeitig verlässt. Auch sei es unüblich, dass sich der Portier sich neben der Nennung der Zimmernummer den Personalausweis vorlegen lasse, da diese Vorsichtsmaßnahme nicht verhindere, dass ein Dieb eine kurze Abwesenheit des Portiers dazu ausnutze, den Schlüssel zu entwenden.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

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Mittwoch, 29. Januar 2014, 12:22

Kein Reisemangel,

aber die Haftung des Hoteliers (in Europa) ist nach einer Information der Europäischen Verbraucherzentrum in Bozen durch ein europäisches Übereinkommen vom 17.12.1962 geregelt und erklärt, inwiefern der Gastwirt haftet und welche Rechte Verbraucher in diesen Fällen haben.

http://www.euroconsumatori.org/wdb.php?l…der_id=0&oid=73
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