Für eine Luftnummer zahlt keiner gern - aber warum sollte das Reisebüro, das seinen Job gemacht hat, Zeit und Personalkosten in die Beratung und Buchung der Kundin investiert hat, auf Provision verzichten? Ob der Aufwand nun wirklich € 150,- wert war, sei dahingestellt, aber daß die Reise letztendlich nicht durchgeführt werden konnte, war kein Verschulden des Reisebüros. Insofern...
Und - ich denke schon, daß Agenturverträge nach diesem Urteil angepasst werden. Die Veranstalter werden u. U. versuchen, sich gegen solche Situationen (für ein Flugstorno der Airline kann auch ein Veranstalter nichts) abzusichern