Seit geraumer Zeit hatte Germanwings für Fluggäste, die die ihnen gesetzlich zustehenden Steuern und Gebühren bei Nichtnutzung eines Fluges zurückverlangten, eine wahre Hürdenlandschaft aufgebaut. Dabei wurden die Kunden "quasi genötigt", das Formular aus dem Internet zu laden, mehr als 50 Punkte bis hin zur Sitzplatznummer vollständig auszufüllen und alle Unterlagen per Einschreiben-Rückschein an die Airline zu senden.
Jetzt hat das
Landgericht Köln unter Az. 31 O 76/10 vom 06.05.2010 diese Schikanen nach Klage des VZBV - Verbraucherzentrale Bundesverband - gestoppt. Demnach untersagte das Landgericht Köln der Fluggesellschaft Germanwings, sowohl die strittigen Formulare als auch die Gebührenklausel
( 5,50 Euro Bearbeitungsgebühr pro Person) weiter zu verwenden.
Dürfte auch die Praxis bei manch anderer Airline ad absurdum führen.
Gruß cuate