Fluggäste haben ein Recht darauf zu erfahren, ob sie mit einer reparierten Maschine weiterfliegen. Verschweigt eine Fluggesellschaft, welche Schäden zu einem ungeplanten Zwischenstopp geführt haben, können Passagiere den
Weiterflug verweigern und ihre Kosten vom Veranstalter zurückfordern. So urteilte erstmalig das Amtsgericht Düsseldorf und sprach einer Familie aus Verl über 2000 Euro zu. Fluggäste müssten nicht "in blindem Vertrauen" in eine reparierte Maschine einsteigen. (Az: 52 C 1370/09)
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Ein denkwürdiges Urteil: Wenn alle "Experten" entscheiden können, ob ein Flugzeug sicher fliegen kann oder nicht ? Na, ich weiß nicht so Recht die Bedeutung dieses, noch nicht rechtskräftigen Urteils, einzuschätzen. Wo fängt das an, wo hört das auf? Was sind "berechtigte Zweifel über die Flugtauglichkeit einer Maschine?