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Sonntag, 12. Juli 2009, 11:38

Hotelwechsel aufgrund Reisemangel

Für den Umzug in ein anderes Hotel sollte eine Urlauberin nachträglich einen Aufpreis von rund 700 Euro bezahlen, obwohl die Reiseleitung den Umzug ohne Vorbehalt angeboten hatte.

So wurde geurteilt vom LG Frankfurt Az.: 2-24 S 157/08 >klick<
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

Sternedieb

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2

Dienstag, 14. Juli 2009, 11:41

Das Urteil verwundert nicht. Was mich allerdings sehr verwundert, ist dass der RV auf seiner Forderung beruht hat.

Ist bekannt, welcher RV da "etwas hoch gepokert" hat?
Alles immer ohne Gewähr, nicht dass man auch als Forenuser irgendwann als Terrorist verhaftet wird.

Sina

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3

Freitag, 17. Juli 2009, 22:34

LG Frankfurt... da müsste man nur noch herausfinden, welcher RV dort seinen Gerichtsstand hat. Schein eher ein kleiner Veranstalter zu sein, denn Neckermann/Thomas Cook hat den Gerichtsstand in Bad Homburg, TUI natürlich in Hannover, alltours in Kleve, FTI in München, etc..
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

4

Freitag, 17. Juli 2009, 22:49

Hallo Sina, auch wenn es das Amtsgericht Bad Homburg gibt, zum Landgericht hat es nicht gereicht. :mööööööp:

"Amtsgerichte gehören regelmäßig einem Landgerichtsbezirk an. Nur bei großen Amtsgerichten gibt es Ausnahmen, sogenannten Präsidial-Amtsgerichten. Da trägt der Direktor des Gerichts sodann den Titel Präsident. Diese unterstehen dann genau wie die Landgerichte der direkten Dienstaufsicht des übergeordneten Oberlandesgerichts."

Von daher ist die Chance, daß es sich in Verbindung mit dem LG Frankfurt um ThomasCook-Gruppe handelt, deutlich gestiegen.
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Sina

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5

Freitag, 17. Juli 2009, 22:59

Ok...immer diese Feinheiten... :verlegen2:

Ich kenne es jedenfalls aus der Praxis so: Gast verlangt vor Ort wegen irgendetwas (z. B. Pool wegen Renovierung geschlossen) Abhilfe und bekommt von der Reiseleitung einen Hotelwechsel in gleich- oder geringfügig höherwertiges Hotel angeboten - OHNE Aufpreis. Gast zieht um, bekommt vielleicht noch einen kleinen Ausflug als Goody für die Unannehmlichkeiten und den Zeitverlust, der ihm durch den Umzug entstanden ist - Thema durch.

Verlangt der Gast einen Umzug aus Gründen, die weder Veranstalter noch Hotel zu verantworten haben (z. B. persönliches Missfallen des Urlaubsortes oder der Zimmerkategorie), ist der Aufpreis vor Ort an die Reiseleitung zu zahlen. Gast stimmt ggf. zu, zieht um, Reiseleitung bucht ihn um und leitet die Zahlung an den Veranstalter weiter - Thema auch durch...
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