Anmelden oder registrieren!

1

Dienstag, 23. Juni 2009, 08:35

Hättet Ihr gedacht ...

... dass es eine Besonderheit gilt bei „Last Minute“-Reisen, die weniger als sieben Werktage vor Abreise gebucht werden?

Dann muss der Reiseveranstalter weder eine Reisebestätigung ausstellen noch die allgemeinen Geschäftsbedingungen übermitteln. Die Unterlagen dürfen sogar erst unmittelbar vor Reiseantritt, beispielsweise am Flughafen, übergeben werden. In diesem Fall ist es daher umso wichtiger, sich vorab gründlich über die Reise sowie Visa- oder Impfbestimmungen und Ansprechpartner vor Ort zu informieren. Ansonsten ist das Reiserecht auch bei Last-Minute-Buchungen gültig.

Viele Grüße cuate
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

2

Dienstag, 23. Juni 2009, 08:43

... daß man auch mit "Alkohol-Fahne" (mit-) fliegen darf? Zumindest theoretisch.

"Das Paar war spät dran, als es zum Check-In Schalter kam. Wie Paare das manchmal in Hektik tun, schrie er sie an, weil sie die Pässe nicht finden konnte. Der zuständige Flugkapitän sah die Szene, roch die Alkoholfahne des Mannes und ließ die beiden am Check-In-Schalter stehen. So ging es weiter ..."

Viele Grüße cuate
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

Ähnliche Themen