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Montag, 22. Juni 2009, 14:04

Anschlussflug verpasst, da eingeschlafen

Soviel Eigenverantwortung kann man erwarten, auch wenn es sich um eine begleitete Reise handelt und auch noch Alkohol im Spiel war:

Verpasst ein Reisender seinen Anschlussflug, weil er beim Warten eingeschlafen ist, kann er die Reiseleiterin und deren Unternehmen dafür nicht haftbar machen.

Viele Grüße cuate
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

Fitschi

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2

Montag, 22. Juni 2009, 14:06

Na das wäre ja noch schöner , für die eigene Dummheit einen Anderen verantwortlich machen. :batsch: was hätte die Dame noch machen sollen, den Alkofix hintragen???

Vorstellungen haben einige Leute,erstaunlich ?(
Ein Trinkgefäß sobald es leer, macht keine rechte Freude mehr :Nope:
(Wilhelm Busch)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Fitschi« (22. Juni 2009, 14:08)


LaMujer

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3

Montag, 22. Juni 2009, 14:31

Wenn sie ihn geschultert oder gestützt ins Flugzeug befördert hätte, dann hätte er geklagt weil das menschenunwürdig gewesen sei und nicht diskret genug ....

Ich komme aus Ironien. Das liegt direkt an der sarkastischen Grenze.