Das ist halt die Frage - hier in dem konkreten Fall wurde Reiterurlaub gebucht, Hauptziel und Haupturlaubsbestandteil waren die (wahrscheinlich täglichen) Ausritte. Die waren nun nicht möglich, weil es im Vorfeld dermaßen geregnet hatte, daß der Boden viel zu matschig war. Und darüber hat der Veranstalter vor Reiseantritt nicht informiert. Ich denke, beim Skiurlaub wird es ähnlich sein, wenn kein Schnee liegt und auch nicht künstlich erzeugt werden kann.
Das mit dem Baden mag eine andere Geschichte sein. Da könnte ein Richter argumentieren, daß man im Urlaub ja auch mal was anderes machen kann als zu Baden. Oder auf ein ggf. im Hotel vorhandenes Hallenbad verweisen. Und überhaupt argumentieren, daß man den Urlaub bzw. ein Hotel ja nicht nur wegen des Badens gebucht hat, sondern vielleicht auch wegen der Verpflegung, der Animation, den Zimmern, dem Fitnessraum oder was auch immer.