Im Januar bekamen wir eine Nachricht, das sie den Urlaub einfach storniert haben.
Bei einem Ferienhaus wird ja nur ein "Anmelder" genannt, die "Mitmieter" werden normalerweise nicht angegeben.
Je nach dem, wo gebucht wurde.
Daher dürften die Stornokosten nur auf den Anmelder fallen.
Wir haben dann selber nochmal geschaut und online steht, dass die Wohnung gebucht ist.
Wenn das Objekt offensichtlich wieder vermietet worden ist, beschränken sich die Stornokosten allein maximal auf eine Bearbeitungsgebühr, welche
wiederum nur der Anmelder zu tragen hat.
Da es Mietrecht ist und kein Reiserecht, müsste man schon mehr wissen, um einschätzen zu können, wer jetzt nun als Vertragspartner in Frage kommt.
So wie ich das jetzt mal kurz überblicke, seid ihr überhaupt nicht zahlungspflichtig, da ihr ja nicht den Mietvertrag unterzeichnet habt.
Es sei denn, ihr habt interne Abmachungen schriftlich geschlossen, welche greifen könnten, aber dazu wissen wir zu wenig.