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Dienstag, 26. September 2023, 07:09

BGH, Urteil vom 01.08.2023 - X ZR 118/22; Rückerstattung bei nicht angetretenen Flug

Erstattungstrick von Ryanair sind rechtswidrig entschied nun endlich das BGH, was natürlich bei allen Flügen gilt. Steuern und Gebühren sind zu erstatten, auch von Ryanair. Diese fallen oft im Vergleich zum geringen Ticketpreis recht hoch aus und es lohnt sich, bei Abflug oder Ziel in Deutschland diese erstattet zu verlangen.

Im Bereich der Luftfahrt sind die ersparten Aufwendungen in der Regel staatlichen Abgaben und Flughafengebühren, die nur dann anfallen, wenn der Passagier wirklich mitfliegt.
Die Idee von Ryanair : Mal soll irisches Recht gelten, dann sollen auch nach deutschem Recht die AGB-Klauseln mit horrenden Erstattungspauschalen, welche fast genau den
den Erstattungsbetrag beträgt, gelten :ironic:


Q: https://openjur.de/u/2473679.html
Freedom's just another word for nothing left to lose...

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Samstag, 18. November 2023, 14:34

Die Bahn will ja so vieles, Aber jetzt hat ein Freund mit Bahn erfolges erreicht!

Grandios geschrieben:
https://www.drboese.de/blog/ag-frankfurt…OXTQOunnFX6s7h0
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