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Dienstag, 11. Juli 2023, 09:26

Adresse von Trip.com für Flugrückerstattung

Hallo Zusammen,

ich möchte eine Flugrückerstattung per Einschreiben an Trip.com verschicken. Hintergrund ist ein abgebrochener Flug von Colombo (Sri Lanka) nach Hannover. Die Flüge sollten mit Sri Lankan Airlines bzw. Lufthansa durchgeführt werden. Sowohl Sri Lankan Airlines als auch Lufthansa haben mir geschrieben, dass ich mich an Trip.com wenden solle.

Nun habe ich im Internet nach einer Adresse gesucht. Auf der offiziellen Trip-Seite steht nur eine Anschrift in Hong Kong (Unit 3003, 30/F, Paul Y. Centre, 51 Hung To Road, Kwun Tong, Kowloon, Hongkong). Jedoch wäre mir (falls möglich) eine deutsche Anschrift lieber. Auf einer anderen Internet-Seite habe ich eine deutsche Adresse gefunden (Trip.com International Travel Germany GmbH, Taunusanlage 8, c/o WeWork,
D-60329 Frankfurt a. Main)
Ich habe nun folgende Fragen:
1. Ist die deutsche Adresse korrekt?
2. Ist es rechtssicher, wenn ich meine Erstattungsforderung an eine deutsche Adresse schicke und nicht die des Hauptsitzes verwende?
3. Würdet Ihr eventuell einen anderen Weg wählen?

Vielen Dank und freundliche Grüße

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Dienstag, 11. Juli 2023, 10:28

Keine gute Idee. Flugvermittler berechnen oft noch Bearbeitungspauschalen und erstatten den Rest - vielleicht.

Ein beliebtes Verwirrspiel, welches gerne von Airlines genutzt wird, ist der Verweis.an den Flugvermittler. Schau hier mal den Beitrag Verbraucherzentrale / Air France:

https://www.verbraucherzentrale.nrw/pres…astrechte-48039

"Die Aufforderung an den Vermittler, den Flugpreis zu erstatten, kann man allerdings als Auftrag auslegen, die Forderung bei der Fluggesellschaft geltend zu machen. Beruft sich die Airline dann darauf, die Flugscheinkosten an den Vermittler zurückgezahlt zu haben, müssen Sie sich an diesen halten und die Herausgabe des Geldes verlangen."

https://www.verbraucherzentrale.de/wisse…ermittler-56927

Es gibt eine Art Widerruf, wo du dem Vermittler deine Vertreungsvollmacht gegenüber den Airline widerrufen kannst und der / den Airlines bei der Aufforderung zur Erstattung einreichst.

Da mußt du dich selbst mal schlau machen.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

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Dienstag, 11. Juli 2023, 10:49

"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

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Dienstag, 11. Juli 2023, 12:58

Hallo Cuate,


zunächst herzlichen Dank für deine schnelle Antwort. Kann ich mich dann nicht an die Schlichtungsstelle des Bundes wenden, wenn die Airlines mich (fälschlicherweise) an den Vermittler verwiesen haben? Ich meine mich zu erinnern, dass man sich an die Schlichtungsstelle wenden kann, sobald eine Erstattung o.ä. abgewiesen wurde.


Viele Grüße

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Dienstag, 11. Juli 2023, 17:17

Schaden kann das sicherlich nicht, aber irgendwann zeitnah erwartet man ja auch eine Zahlung. Die Möglichkeiten bei Nicht-EU-Airlines sind da vermutlich eingeschränkter, bei der Lufthansa sollte man schneller vorankommen. Evtl. Auch über die Verbraucherzentrale ...
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Jimi Hendrix

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Dienstag, 11. Juli 2023, 18:24

Schaden kann das sicherlich nicht, aber irgendwann zeitnah erwartet man ja auch eine Zahlung. Die Möglichkeiten bei Nicht-EU-Airlines sind da vermutlich eingeschränkter, bei der Lufthansa sollte man schneller vorankommen. Evtl. Auch über die Verbraucherzentrale ...
Vielen Dank. Die Idee mit der Verbraucherzentrale finde ich sehr gut. Eilig habe ich es tatsächlich nicht.

Beste Grüße