Keine gute Idee. Flugvermittler berechnen oft noch Bearbeitungspauschalen und erstatten den Rest - vielleicht.
Ein beliebtes Verwirrspiel, welches gerne von Airlines genutzt wird, ist der Verweis.an den Flugvermittler. Schau hier mal den Beitrag Verbraucherzentrale / Air France:
https://www.verbraucherzentrale.nrw/pres…astrechte-48039
"Die Aufforderung an den Vermittler, den Flugpreis zu erstatten, kann man allerdings als Auftrag auslegen, die Forderung bei der Fluggesellschaft geltend zu machen. Beruft sich die Airline dann darauf, die Flugscheinkosten an den Vermittler zurückgezahlt zu haben, müssen Sie sich an diesen halten und die Herausgabe des Geldes verlangen."
https://www.verbraucherzentrale.de/wisse…ermittler-56927
Es gibt eine Art Widerruf, wo du dem Vermittler deine Vertreungsvollmacht gegenüber den Airline widerrufen kannst und der / den Airlines bei der Aufforderung zur Erstattung einreichst.
Da mußt du dich selbst mal schlau machen.