Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Ninhere« (2. März 2023, 21:13)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (3. März 2023, 10:51)
Bin etwas irritiert. Warum forderst du eine Entschädigung bei TUI statt bei der Airline (welche?) erst einmal gem EU-Verordnung 261/2004 pro Person € 400 wegen kurzfristigen Ausfall des Fluges?
Danach kann man evtl. weitergehende Ansprüche immer noch nachfordern.
Und - was macht dein Anwalt in diesem Fall eigentlich?
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Dodo« (4. März 2023, 06:54)
Es wird noch dreister,sie bezichtigen mich der Lüge, sie behaupten , ich hätte mich nicht in München befunden , und wenn doch hätte es keinen Grund gegeben mit dem taxi zu fahren, auch die Pension Quittung sei gefakt. Tui behauptet ,ich wäre mit dem Zug nach Hause gefahren ,und würde jetzt nur Geld rausschlagen wollen. T