Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte von Fluggästen gestärkt. Wer mit deutlicher Verspätung an seinem Ziel an einem Endflughafen außerhalb der EU ankommt, kann Anrecht auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro haben, geht aus einem EuGH-Urteil hervor. Dies gelte auch, wenn der Flug oder die Flüge von einer Airline aus einem Drittstaat durchgeführt worden seien. Entscheidend sei, dass die Reise in einem EU-Land angetreten wurde. Dann fällt die Verbindung in den Geltungsbereich der EU-Fluggastrechteverordnung (Rechtssache C-561/20).
Quelle: spiegel.de u.a.