Zumindest teilweise bekam ein Fluggast recht, der mit seinen eigenen Ausdünstungen die Geruchssinne seiner Mitreisenden strapazierte - und deswegen nicht mitfliegen durfte. Der Mann war 2005 bei einem Flug der British Airways von Hawaii nach Düsseldorf unmittelbar vor dem Abflug ausgeschlossen worden, weil sich eine Sitznachbarin über den Schweißgeruch beschwerte. Das Oberlandesgericht Düsseldorf gab der Forderung des Gastes zumindest teilweise recht: British Airways muss dem Gast zumindest die Kosten für die außerplanmäßige Übernachtung bezahlen, etwa 260 Euro. In erster Instanz hatte das Gericht noch zugunsten der Airline entschieden, da diese sich in ihren Beförderungsbedingungen vorbehält, Gäste wegen extremen Körpergeruchs vom Flug auszuschließen.
(Oberlandesgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 18 U 110/06)
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Ich hätte mich an Stelle der Dame auch beschwert - Schweißgeruch geht so rein gar nicht, schon gar nicht auf einem Langstreckenflug und direkt neben mir