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Freitag, 14. Januar 2022, 19:24

Reiserücktritt bei Flugänderung ?

Hallo zusammen,bei meiner Internetrecherche zu einem für mich aktuellen Thema bin auch auf dieses tolle Forum gestossen.


Bei einem großen Online-Reisebüro buchte ich eine Pauschalreise nach Mexiko. Hierbei waren für mich die angegebenen Flugzeiten wegen einer Umsteigeverbindung für einen optimalen Reiseverlauf wichtig. Nun ist es so, dass sich auf der Rückreise durch eine Flugverschiebung ein Anschlußflug um acht Stunden nach hinten verschiebt. Dadurch habe ich insgesamt 11 Stunden Aufenthalt in Frankfurt statt der geplanten drei Stunden. Nach einem etwa 11 stündigen Flug von Cancun nach Frankfurt übersteigt diese zusätzliche Wartezeit meine persönliche Toleranzgrenze. Ankunft in Hannover ist dann statt wie geplant 14:10 Uhr erst um 22:10 Uhr. Da die Urlaubsvorfreude komplett dahin ist lote ich nun meine Möglichkeiten aus. Liegt hier durch die 8 Stunden Wartezeit ein Reisemangel vor, der mich zum kostenfreien Rücktritt berechtigt? Oder muss ich mit den Stornogebühren leben? Auf eine Reisepreisminderung möchte ich mich nicht einlassen, da ich zum jetzigen Zeitpunkt keine Lust auf wegfliegen verspüre.
Bin sehr gespannt auf eure Meinungen.Viele Grüße
Möppsken

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Freitag, 14. Januar 2022, 20:13

Hallo Möppsken, und willkommen bei den Travelamigos.Ein erster kleiner Hinweis zu deinem Problem:

Die Bahn fährt bis zu 35x am Tag und ab 2 1/4 Stunden zwischen Frankfurt-Flughafen und Hannover.

Die Kosten sollten überschaubar sein und die Übernahme durch den Reiseveranstalter angesichts der Verspätung zumutbar.

Allerdings entnehme ich deinem Hinweis "da ich zum jetzigen Zeitpunkt keine Lust auf wegfliegen verspüre" eher, dass eine Lösung nicht unbedingt angestrebt wird, sondern dass du einen belastbaren Grund für eine kostenfreie Aufhebung des Pauschalreise-Vertrags brauchst.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

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Samstag, 15. Januar 2022, 05:33

Selbst wenn man den Reiseveranstalter per Fristsetzung die vertraglich zugesicherten Flugzeiten einzuhalten auffordert, wird er, wenn kein Flug möglich ist, ein
Rail&Fly Ticket ausstellen, was zumutbar ist und keinen Mangel darstellt.

Da bleibt wohl nur die Stornokosten zu zahlen, wenn man nicht mehr reisen möchte.
Freedom's just another word for nothing left to lose...

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Samstag, 15. Januar 2022, 11:59

Möppsken, lass den RVA erstmal kommen.
Du willigst erstmal gar nicht den neuen Inhalten zu.

Gerade wenn soviel Geld dafür bezahlt wurde.

Lass Dich reiserechtlich beraten!
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Dodo« (15. Januar 2022, 12:03)