Selbst wenn man den Reiseveranstalter per Fristsetzung die vertraglich zugesicherten Flugzeiten einzuhalten auffordert, wird er, wenn kein Flug möglich ist, ein
Rail&Fly Ticket ausstellen, was zumutbar ist und keinen Mangel darstellt.
Da bleibt wohl nur die Stornokosten zu zahlen, wenn man nicht mehr reisen möchte.