EuGH zu Fluggastrechten: Entschädigung auch bei vorverlegtem Flug
"Reisenden steht auch dann eine Entschädigung zu, wenn ihr Flug um mehr als eine Stunde vorverlegt wurde. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Eine solche Vorverlegung komme einer Annullierung gleich.
Damit haben Fluggäste Anspruch auf Ausgleichszahlung. Eine derartige Vorverlegung eines Fluges sei erheblich, denn sie könne bei Fluggästen zu schwerwiegenden Unannehmlicheiten führen, argumentierte der Europäische Gerichtshof."
Der EuGH nahm zu insgesamt 7 Punkten Stellung und urteilte durch die Bank verbraucherfreundlich. So ging es auch um die Flugzeiten-Angaben von Reiseveranstaltern und um die Verbindlichkeit gegenüber Pauschalreisenden.
Hier im Detail die Urteile zu den einzelnen Verfahren: