EuGH: Entschädigung der Fluggesellschaft auch bei Solidaritäts-Streik
Der Europäische Gerichtshof hat unter dem Aktenzeichen C-613/20 vom 06.10.2021 geurteilt, daß ein Streik bei einer Fluggesellschaft kein außergewöhnlicher Umstand unter diesen Bedingungen ist. Die Fluggesellschaft war Eurowings.
Das war nach der TUIFly Entscheidung des EuGH nicht mehr anders zu erwarten. Fragt man sich nur noch, wann der EuGH sich an den "Streik der Fluglotsen" als nicht a.U. herantraut
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