Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »cuate« (25. Juni 2021, 14:46)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »WXYZ« (26. Juni 2021, 11:28)
könnte ein Richter die besondere und außergewöhnliche Situation der Corona-Pandemie schon in seinem Ureilspruch berücksichtigen.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Dodo« (26. Juni 2021, 16:50)
@WXYZ
a) Ich hatte natürlich bei dem betreffenden Veranstalter nachgesehen, da waren einige (teurere)
c) so wird es sein, betriebswirtschaftlich nachvollziehbar, aber rechtlich gesehen wahrscheinlich eher nicht
Ich mag hier nicht so öffentlich sagen, um wen es sich handelt, jedenfalls eine solide Firma und ich hoffe, dass noch ein adäquater Vorschlag kommt.
@Dodo Dann kann ich auf meine geschätzte, ursprünglich gebuchte, direkte Strandlage, Zimmer MB bestehen, das Recht ist auf meiner Seite?!
könnte ein Richter die besondere und außergewöhnliche Situation der Corona-Pandemie schon in seinem Ureilspruch berücksichtigen.
Nach mehr als einem Jahr wohl nicht mehr, wobei das hier eh nicht zur Debatte steht, da ein RVA immer verschuldensunabhängig haftet.