gut zu wissen, falls man irgendwann mal wieder Reisen "darf" bzw. kann und möchte
indem ich erst bei dem Reiseveranstalter
vorstellig werde (was ich bereits einige Male über mein Reisebüro erfolglos versucht hatte) und ihm nochmals schriftlich
meinen Rücktrittswunsch darstelle
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Dodo« (3. Juli 2021, 17:54)
Jetzt nur nebei erwähnt es gibt noch mehr RA welche sich auf Reiserecht eingeschossen haben!
Bitte erfragt Euch vorher.
Die Werbung mit der kostenlosen Erstinformation ist ein "Mandantenfänger"
Das man dort keine adequate Info erhält, dürfte Jedem klar sein!
Bitte fragt hier vorher!