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1

Freitag, 8. Mai 2020, 09:36

Hotel im Sommer 2020 überbucht,

weil durch behördliche Auflagen, hier die Durchführungs-Regelungen hinsichtlich Umgang mit Corona, z.B. nur eine 60%ige Belegung im Hotel erlauben. Folglich werden Hotels bereits gebuchte Zimmer stornieren müssen.

Gerade in traditionell stark gebuchten Regionen wie Nordsee und Ostsee werden einige Gäste in der nächsten Zeit mit dieser Situation konfrontiert.

Hier liegt dann ein Fall von rechtlicher Unmöglichkeit vor, wie Fachanwalt W. Kempgens auf Saechsische.de erklärt.

https://www.saechsische.de/plus/weniger-…en-5202116.html

Anzahlungen sind zu erstatten, Neubuchungen dürften teurer werden. Soweit wegen erhöhter Nachfrage noch möglich.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »cuate« (9. Mai 2020, 09:51)


2

Freitag, 8. Mai 2020, 11:01

Ja, ein Thema für sich und für Hoteliers nicht ganz einfach ;-)
Hotels stornieren Buchungen, die vor Monaten zu einem günstigen Preis gebucht wurden und bieten sie anschließend für den doppelten Preis an. :pfft: :ironie:
Früher war alles gut, heute ist alles besser. Es wäre besser, wenn wieder alles gut wäre

H. Erhardt

3

Samstag, 9. Mai 2020, 10:00

Eine Paywall... schade....
Freedom's just another word for nothing left to lose...

4

Samstag, 9. Mai 2020, 10:22

Bei mir nicht. Nimm die Überschrift und geb sie in die GoogleSuche ein.
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Jimi Hendrix

5

Samstag, 9. Mai 2020, 10:25

Hab schon, danke Dir :ironic:
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6

Samstag, 9. Mai 2020, 10:39

Scheint wohl nur in Sachsen der Anwalt welcher in den Medien vorkommt (obwohl rechtlich auch richtig) , ich find da nix drüber :denk:
Einzelentscheidungen sind ja immer gut, die momentane Lage dürfte erstmal Richter komplett herausfordern und jedes LG,AG oder sonst was
entscheidet natürlich anders, je nachdem, wie hoch die touristische Kenntnis/ Normalität liegt. Bei Condor und TC wurde ja damals eigens ein Richter abgestellt.
Ich möchte jetzt jedenfalls kein Richter sein! :pfft:
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Dodo« (9. Mai 2020, 10:47)


7

Samstag, 9. Mai 2020, 16:51

Also hier in Schleswig-Holstein ist mir nicht bekannt, dass wir die Häuser nur mit 60% der Kapazität belegen dürfen. wir haben in unserer Pension zumindest die Preise nicht erhöht.
Wir können zwar nicht wie die Kinder werden, aber verhindern, dass die Kinder so werden wie wir.

8

Samstag, 9. Mai 2020, 18:01

Da scheinen Unterschiede von Bundesland zu Bundesland zu kommen und den Wettbewerb zu verzerren. Noch sind Anpassungen / Regelungen möglich.

https://gastgewerbe-magazin.de/welche-re…undesland-29591
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Jimi Hendrix

9

Donnerstag, 14. Mai 2020, 10:05

Klage gegen die 60% Belegungs-Regelung

Nicht nur dieser Hotelier im Ostseebad Ahrenshoop fühlt sich benachteiligt:

https://www.bild.de/regional/mecklenburg…25426.bild.html
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Jimi Hendrix

10

Donnerstag, 28. Mai 2020, 15:02

Das Oberverwaltungsgericht Greifswald hat die Klagen von Hotelbetreibern abgewiesen. In der jetzigen Phase wäre eine Hotelbelegung mit max. 60 Prozent rechtens. Momentan gelten die Regelungen in MV bis zum 10.06.20
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