Der BGH hat zum Thema Warnstreiks bei den Passagierkontrollen am Hamburger Flughafen Urteile der vorhergehenden Instanzen kassiert und zur Neuverhandlung zurückverwiesen.
Unter bestimmten Umständen wäre auch bei Streik von Personal, welches nicht der Airline angehört, eine Ausgleichszahlung bei Flugannullierung / Stornierung und anfallende Ersatz-Flugkosten von der Fluggesellschaft zu vergüten. Dazu eine erste Information:
http://www.spiegel.de/reise/aktuell/bund…-a-1226452.html
Das Urteil wird hier noch nachgereicht, sobald veröffentlicht.