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Mittwoch, 13. September 2017, 22:28

Strandgebühr an deutschen Küsten kann rechtswidrig sein

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Eintrittsgebühren für Tagesgäste an den zwei Stränden der niedersächsischen Gemeinde Wangerland (Kreis Friesland) an der Nordseeküste für rechtswidrig erklärt.

Details dazu hier:

https://www.welt.de/politik/deutschland/…en-Kuesten.html
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (13. September 2017, 22:29)


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Donnerstag, 14. September 2017, 07:23

An der Kurabgabe wird das aber nichts ändern, da Toiletten, Gastronomie und andere Infrastruktur ja in den meisten Badeorten vorhanden sind.
Wir können zwar nicht wie die Kinder werden, aber verhindern, dass die Kinder so werden wie wir.