Auf der Suche nach der Urteilsbegründung bin ich bei einer Presseinfo des Amtsgerichts Hannover vom 24.01.17 gestoßen, die mehr Details liefert. Da die Info eine ANkündigung der Verhandlung war, ist sie aktuell nur noch im
Cache verfügbar. Falls der Link nicht funktioniert, einfach "AZ 465 C 9204/16 amtsgericht hannover" googlen und das Ergebnis vom Amtsgericht mit dem reisserischen Topic "Klage auf Reisepreisminderung wegen Störung durch Babygeschrei" nicht direkt anklicken, sondern halt im Cache anzeigen lassen.
Demnach
- buchte das klagende Paar eine 10-tägige Flugpauschalreise mit AI nach Kusadasi bei Izmir zum Gesamtpreis von € 994,-
- das Hotel wurde wegen der Angabe "ab 17 Jahren" gebucht
- neben vielen Familien mit Kindern unter 10 Jahren und 4-6 Jugend - Fussballmannschaften, die am Wochenende im Hotel waren, "erfreuten" auch zahlreiche chinesische Tagesgäste, die das Buffet plünderten, die Kläger.
Verlangt wurde eine 50%ige Reisepreisminderung plus € 500,- Schadensersatz für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit, also insgesamt € 997,-.
Mit den chinesischen Tagesgästen hätten die Kläger sich arrangieren müssen, solange sie über 17 Jahre alt sind. Das ist kein Reisemangel. Aber insgesamt sind € 400,- in Form eines Reisegutscheines schon eine recht großzügige Kulanz. Das sind immerhin rund 40% vom Reisepreis. Aber wie gesagt... die genaue Urteilsbegründung und die begleitenden Umstände wären schon interessant.