BGH X ZR 107/15 u.a. - Bundesgerichtshof zu Mehrkosten bei Eintritt eines Dritten in den Reisevertrag
"Reiseveranstalter dürfen ihren Kunden auch künftig hohe Zusatzkosten berechnen, wenn sie eine Pauschalreise auf einen Ersatzteilnehmer umbuchen. Dies urteilte der BGH letztinstanzlich. Es dürfte künftig finanziell meist sinnvoller sein, von seinem Reisevertrag zurückzutreten."
ja, ging leider daneben diese Revisionssache vor dem BGH. Dann kann ich wirklich nur empfehlen, vom Reisevertrag zurückzutreten und versuchen die Stornokosten zurückzuholen. Da gibt es ja auch viele Möglichkeiten.