Aramis, der Vermittler hat das spanische Hotel letztlich über einen italienischen
Reiseveranstalter gebucht.
Und bis zur Zusendung der Buchungsbestätigung hatte der Vermittler ohnehin nicht den Reiseveranstalter benannt.
Also selbst wenn man wollte, konnte man die evtl. weiteren Konditionen nicht einsehen.
Nein, es gab keinerlei Beschreibung außer "Halbpension mit Getränken" und eben auch keine ersichtliche Einschränkung.
Die Buchungsbestätigung ist genauso ausgestellt.
Und Karaffen mit Wasser standen nicht auf dem Tisch.
Und die Bedingungen im Detail nennen will man bisher nicht.
Man verweist -jetzt- darauf, dass nicht alle Getränke dazugehören. Whiskey zum Beispiel
Momentan ist das eine Sackgasse. Dort schreibt man die "geltenden Bedingungen" nicht
(wobei ich schon geschrieben habe, dass eine nachträgliche Bekanntmachung nicht akzeptiert werden kann
und der Vermittler seinen Informationspflichten nicht nachgekommen ist, falls ihm vom Veranstalter
Beschränkungen hinsichtlich der Getränkeauswahl vorgelegen haben)
und von mir gibt es bis dahin keine weitere Aufschlüsselung der Getränke.
Sie können sich im Bedarfsfall ja im Hotel vergewissern ...