Im Umkehrschluß dürfte man keiner Bestätigung eines Vermittlers jemals wieder Glauben schenken.
Da müßte man der Sicherheit halber selbst beispielsweise den Urlaubsflug der TUI mit TUIfly hinterfragen.
Ob tatsächlich und auch noch auf den Namen des Reisegastes gebucht wurde.
Das wird in der Praxis doch oft so gehandelt, dass die Namen der Airline später aufgegeben werden.
Trotzdem funktioniert das ja in fast allen Fällen bisher.
Hoffe, dass dieses Urteil, was gewissen, echten Mauscheleien Tür und Tor öffnen würde, keinen Bestand hat.
Oder aber die Bestätigung der Airline zur vorgenommenen Buchung muß vom Vermittler verpflichtend übersandt werden.
Soweit ich mich erinnere, gab es zuvor schon mal einen Fall - oder war es dieser? -
dass der Fluggast zwischen den Stühlen saß, weil der Airline keine Buchung vorlag.