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Montag, 6. Juni 2016, 17:16

Reiserücktrittsversicherung zahlt nicht - Krankheit des Partners

Hallo :-)

Ich habe eine Frage, die Situation ist folgende: mein Partner (wir leben nicht zusammen) und ich haben eine Reise gebucht.
Allerdings habe nur ich eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen, da er bereits eine über seine Kreditkarte besitzt.
Nun mussten wir aufgrund einer Krankheit meines Partners die Reise stornieren.
Die Versicherung verweigert die Zahlung, da der Partner nicht mitversichert ist, und wir in keinem Verwandschaftsverhältnis stehen.
Ist dies rechtens?

Viele Grüsse
Katrin

Sternedieb

Master Amigo

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Montag, 6. Juni 2016, 17:23

Hallo Katrin24 und willkommen im Forum,

um welche Versicherung handelt es sich? Was sagen die AGBs und die Versicherung von deinem Freund zahlt?

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Montag, 6. Juni 2016, 17:35

Es handelt sich um die Hansemerkur, die Versichungsbedingungen habe ich bei Buchung der Reise/Versicherung nicht ausgehändigt bekommen, ich habe auch schon im Netz vergeblich gesucht.
Der Versichungsantrag meines Freundes bei seiner Versichung ist noch in Bearbeitung.
Gibt es eventuell Erfahrungswerte diesbezüglich?

Sternedieb

Master Amigo

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4

Montag, 6. Juni 2016, 17:40

Die Versicherung verweigert die Zahlung, da der Partner nicht mitversichert ist



Aber die Reise habt ihr als gemeinsame Reise gebucht - also in einer Buchung oder jeder für sich separat?

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Montag, 6. Juni 2016, 17:40

die Reise haben wir gemeinsam gebucht...

6

Montag, 6. Juni 2016, 17:42

dies war auch in den eingereichten Reisedokumenten ersichtlich

Sternedieb

Master Amigo

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7

Montag, 6. Juni 2016, 17:47

Ich würde annehmen, dass HM (für dich) bezahlen müsste ...

Laut den Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVBs)

Risikopersonen sind:
1. Personen, die mit Ihnen gemeinsam eine Reise gebucht haben.

Sie haben zusammen mit einer Risikoperson, die die Reise aus einem versicherten Grund stornieren muss, ein Doppelzimmer gebucht.
Die HanseMerkur ersetzt Ihnen in diesem Fall bis zur Höhe der Stornokosten einer Komplettstornierung, den Einzelzimmerzuschlag und weitere Umbuchungsgebühren usw ....

Hast du Rechtsschutz?

8

Montag, 6. Juni 2016, 17:59

Leider habe ich keine Rechtsschutzversicherung.
Aber es ist interessant, zu lesen, dass Risikoversicherungspersonen auch Personen sind, mit denen die Reise gebucht worden ist.
Mir wollte die HanseMerkur weiss machen, dass Risikoversicherungspersonen lediglich Personen sind, welche in einem Verwandschaftsverhältnis zueinander stehen.
Kannst mir bitte mal den Link der AGB kopieren...wenn möglich?
Vielleicht sollte ich unter diesem Gesichtspunkt doch einen Anwalt konsultieren, ich denke, bei einem Betrag von 2.000 Euro lohnt sich das sicher. :denk:
,

9

Montag, 6. Juni 2016, 18:07

Noch ein Hinweis:

Wieviele Tage oder Wochen vor Reisebeginn wurde storniert und wie hoch in Prozenten sind die Rücktrittskosten des Reiseveranstalters? Auch da kann man evtl. ansetzen, weil diese durch verschieden RV häufig zu hoch angesetzt werden.

Zu Deinen Fragen kannst Du kostenfrei hier Deinen Fall schildern und prüfen lassen (bevor der Rechtsweg begangen wird)

http://www.versicherungsombudsmann.de/home.html
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

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Montag, 6. Juni 2016, 18:17

Vielen lieben Dank schon einmal für die Antworten und Tips...

Die Stornokosten lagen bei 50% bei 30 Tagen vor Reisebeginn...

11

Montag, 6. Juni 2016, 18:43

Konkret: Exakt 30 Tage? Bis zu 30 Tage vor Reiseantritt dürften nur max. 20 Prozent verlangt werden lt BGH.

http://www.sueddeutsche.de/reise/bgh-urt…enken-1.2258730

http://www.neuepresse.de/Hannover/Meine-…Stornogebuehren
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

12

Montag, 6. Juni 2016, 19:18

gut zu wissen...