Nee, die Passagierliste hat der Kunde nicht - aber er hat zumindest eine Bordkarte bekommen, auf der was anderes steht als auf der Buchungsbestätigung
Und selbst wenn er die irgendwie verbummelt hat... auch auf dem Baggage - Label steht die neue Flugnummer
Damit kann der Kunde klar beweisen, welcher Flug gebucht wurde und
mit welchem Flug er letztendlich geflogen ist.
Für mich steht das Urteil auf SEHR wackeligen Füßen.