Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Berechnung der Entfernung
Bei einer einheitlich gebuchten Reise, die aus mehreren Flügen eines Luftfahrtunternehmens zusammengesetzt ist, errechnet sich die Entfernung nicht aus der Distanz zwischen Abflugort und Endzielflughafen, sondern aus der Summe der Teilstrecken.
HG Wien, Urt. v. 07.08.2015 – 60 R 48/15m
Anm.: So auch schon AG Frankfurt, Urt. v. 11.10.2013 – 29 C 1952/13 (81)
ps.: Eine ganze Strecke wird per
http://gc.kls2.com/ (Great Circle Mapper) berechnet