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Dienstag, 1. September 2015, 18:21

Unzufrieden mit dem Urlaub

Grüßt euch :)

Ich war ja neulich im Urlaub und ehrlich gesagt war ich total enttäuscht und konnte den auch gar nicht geniessen :/ Würdet ihr denn dagegen was machen oder würdet ihr das so belassen ? Wenig Geld hat das auch nicht gekostet.. deswegen wollte ich mich an einen Anwalt wenden und mich mal da beraten lassen.

Bei meiner Suche kam kanzlei-narewski.de/reisemangeltabelle/ herum. Wäre sowas eine Lösung oder ist das too much ? Also mal vom scheiß essen abgesehen, waren auch die Zimmer die reinste Hölle !
Etwas muss ich machen. Aber was ?


Edit by Travelamiga: Verlinkung entfernt, da unnötig

Sternedieb

Master Amigo

Beiträge: 45 243

Wohnort: Im wilden Süden....

Beruf: Semsakrebslor

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2

Dienstag, 1. September 2015, 18:24

Würdet ihr denn dagegen was machen oder würdet ihr das so belassen ?


Was machen und vor allem wegen was? Details bitte. :ironic:

3

Dienstag, 1. September 2015, 18:25

Reine "Unzufriedenheit" wird Dir kaum weiterhelfen. War es eine Pauschalreise? Hast Du die Reisemängel festhalten lassen? Wo warst Du? Was gab es konkret zu bemängeln? Bist du noch in der 4-Wochen-Frist nach Reiseende?
"Wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde mehr."

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (1. September 2015, 18:27)


Sina

Master Amigo

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Wohnort: Neigschmeckt ins Schwabenland

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4

Dienstag, 1. September 2015, 21:19

Worum geht es hier konkret? Sollte nur ein Link platziert werden oder soll im Nachhinein die Reisekasse wieder aufgefrischt werden? Ist beides nicht zielführend :pfft:

"Schxxxx Essen" und "Zimmer die reinste Hölle" ist jedenfalls keine substantiiert vorgebrachte Reklamation, sondern (sorry!) kompletter Bullshit für eine Reklamation. Und selbst wenn es vor Ort so war:

- Wann wurde das Ganze bei wem nachweislich gemeldet?
- Gibt es überhaupt Beweise (z. B. Fotos vom angeblichen Höllenzimmer)?
- Was wurde für Abhilfe angeboten (z. B. Hotel- oder Zimmerwechsel)?
- Wurde die Abhilfe angenommen?
- Wurde sich vielleicht vor Ort gar nicht beschwert oder Abhilfeangebote nicht angenommen? :sorry: , aber dann wird es schon nicht so schlimm gewesen sein :mööööööp:

Abgesehen davon ist natürlich die 4 - Wochen - Frist zu beachten, während der beim Reiseveranstalter ein konkretes Erstattungsgesuch gestellt werden muss, zu beachten. Einfach mal so eben die Frankfurter Tabelle hoch- und runterzuaddieren und dann reich werden geht leider nicht :pfft:
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

Epprechtstein

unregistriert

5

Mittwoch, 2. September 2015, 02:48

@nisita Wenn es denn Hilfe gibt: https://www.travelamigos.de/forum/index.…ser&userID=3489 DER weiß das, und noch mehr...

6

Mittwoch, 2. September 2015, 08:22

Zunächst und im vorgegebenen Zeitfenster Präzisierung und Forderung an den Reiseveranstalter seitens des Reisenden. Alles andere später.
"Wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde mehr."