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Freitag, 10. April 2009, 13:59

Leistungen Reiserücktrittsversicherung

Welche Leistungen sind in einer Reiserücktrittsversicherung enthalten und wie muß es bewiesen werden?

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Freitag, 10. April 2009, 14:05

Hallo Beppo,

in erster Linie gelten die Bedingungen, die Du mit Deiner Versicherung vereinbart hast. Da gibt es riesige Unterschiede bei den einzelnen Versicherungsgesellschaften. Einige grundsätzliche Punkte für RRV sind in diesem Artikel hier schon mal aufgeführt. Vielleicht ist das Passende für Dich schon dabei. Ansonsten kannst Du ja mal konkret Dein Problem hier nennen.

Viele Grüße cuate
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

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Samstag, 11. April 2009, 20:44

Ich möchte wissen, was die riesige Unterschiede bei den verschiedenen Versicherungsgesellschaften sind.

danke vorerst

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Samstag, 11. April 2009, 21:14

Im wesentlichen unterschiedliche Leistungen wie Reiserücktrittskostenversicherung oder deutlich teurer Reiserücktrittskostenversicherung mit eingeschlossenem Reiseabbruch, ggf. die Altersgruppe des Reisenden. Leistung mit oder ohne Selbstbehalt. Erweiterter Umfang wie Kostenübernahme bei Arbeitslosigkeit oder Arbeitsplatzwechsel.

Durch freie Marktwirtschaft gibt es natürlich unterschiedliche Beiträge einzelner Anbieter. Die Kosten einer RRV lassen sich bei reinen onlinen-Angeboten häufig günstiger darstellen, als wenn der Versicherer über einen kostenintensiven Beratungs-Außendienst verfügt. Wird die Versicherung über Reiseveranstalter und Reisebüros angeboten, fallen auch dort vermutlich höhere Vertriebskosten an.
Denn diese Partner arbeiten auch nicht zum Nulltarif.

Viele Grüße cuate
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix