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Samstag, 31. Januar 2015, 11:00

Bei Pauschalreisen - Storno 100% zurück? Geht!

Mit einem Rücktritt vor Reisebeginn nach § 651 i I BGB hat der Reisende gute Möglichkeiten seinen gezahlten Reisepreis überwiegend bis ganz zurückzuerhalten.

So hat der BGH auch erst Anfang Dezember 2014 entschieden, daß bei einer Stornierung bis 30 Tage vor Reiseantritt im Regelfall maximal nur noch 20 % des bezahlten Reisegesamtpreises als Stornopauschale einbehalten werden dürfen.

Wenn der Reisende in einem Rechtsstreit die Pauschalierung als noch zu hoch und nicht mehr angemessen bestreitet, müßen die VA Farbe bekennnen und gemäß § 651 i II S. 3 BGB darlegen und beweisen, was sie im Einzelfall konkret durch den Nichtantritt des Reisenden erspart und durch einen Neuverkauf der durch Rücktritt frei gewordenen Reise konkret erspart haben.

Dies scheuen ANGEBLICH! die Veranstalter wie der "Teufel das Weihwasser" und riskieren lieber Versäumnisurteile oder anerkennen, bevor sie die wahren Verhältnisse offenbaren.

So wie etwa das LG Hamburg, Urteil vom 23.04.2013 - 312 O 330/12. Diese Gericht hat entschieden, daß eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wonach eine Stornopauschale in Höhe von 40 % bei Rücktritt des Reisenden bis zum 30. Tag vor Reisebeginn anfällt, unzulässig ist.

Dabei ist es unerheblich, ob es sich um reguläre Reisen oder Last-Minute- Angebote mit tagesaktuellen Reisepreisen handelt. In ähnlicher Weise entschieden auch das LG Köln, Urt. v. 03.11.2010 - 26 O 57/10 und das OLG Dresden, Urt. v. 21.06.2012 - 8 U 1900/11.

Zum Teil wurden sogar bei Rücktritten nur wenige Tage vor Reisebeginn im späteren Rechtsstreit die gesamten bezahlten Reisekosten zurückerstritten.


OLG Düsseldorf, Urt. v. 18. 09. 2014 - I-6 U 161/13
OLG Frankfurt a.M. Urt. v. 16. 01. 2014 - 16 U 78/13

Und spätestens seit dem Alitalia- Urteil des LG Frankfurt a.M. vom 6. Juni 2014 - Az. 2-24 S 152/1 "ist das dünne Eis, auf dem die VA wandeln, völlig eingebrochen."

https://openjur.de/u/701161.html

Naja, auf etwas dünnem Eis bewegt man sich :ironic:
Freedom's just another word for nothing left to lose...

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Sonntag, 15. Februar 2015, 14:50

Stornokosten

Stornokosten von mehr als 20 % des Reisepreises, die bei Rücktritt vom Vertrag länger als 30 Tage vor Abreise erhoben werden, sind nicht rechtmäßig. Dies hat der Bundesgerichtshof zwischenzeitlich entschieden. Demzufolge können für die letzten drei Jahre - eventuell sogar für die letzten zehn Jahre entsprechend der Entscheidung des BGH zu den Bankenklauseln – sämtliche einbehaltenen (pauschalen) Stornokosten zurückgefordert werden, wenn nicht der Reiseveranstalter eine konkrete Abrechnung gemäß § 651i III BGB vornimmt. Wer das weiß, kann sich vom Veranstalter zu Unrecht einbehaltene Stornokosten zurückholen.

3

Sonntag, 15. Februar 2015, 15:42

Ist ja ein ähnliches Urteil wie bei den Bearbeitungsgebühren für Kredite. Auch da gabs Verbraucherfreundliche Urteile nach denen
die Kreditnehmer Hunderte Millionen zurückfordern konnten :grin: :danke: . Find ich Klasse solche Urtreile. :TOP:

4

Sonntag, 15. Februar 2015, 15:49

Zwischen Anspruch und bis zur Rückzahlung liegen aber wohl noch einige Hürden.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

Epprechtstein

unregistriert

5

Sonntag, 15. Februar 2015, 15:55

Die lassen sich mit Skype sicher sehr einfach überwinden! :mööööööp:

6

Sonntag, 15. Februar 2015, 16:17

Wenn man in den verschiedenen Foren liest wie sich die Banken mit Händen, Füßen und allen mögliche miesen Tricks wehren braucht man bei solchen Sachen eben einen langen Atem oder eine RSV.
In der Bankensache liegen wohl geschätzte 130.000 Fälle bei den Ombudsmännern. Jenseits von denen die bei einem RA liegen, wo es Mahnbescheide gibt oder die schon ausbezahlt wurden. :yippie:
Etwas muss man sich dann schon bemühen, ohne eigene Anstrengungen passiert eher nichts. :KSM:

7

Montag, 16. Februar 2015, 12:57

Stornokosten

Bei der Rückforderung von Stornokosten, die 20 % bei Rücktritt länger als 30 Tage vor Antritt der Reise übersteigen, gibt es keine Hürden. Der Reisende muss es einfach nur in Angriff nehmen, den richtigen Anwalt beauftragen und schon läuft Sache.

8

Montag, 16. Februar 2015, 12:59

Da haben wir schon die 1. Hürde: Der richtige Anwalt :ironic:
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

9

Montag, 23. Februar 2015, 21:34

100 % Storno

Dies Hürde sollte sich doch nehmen lassen.

10

Mittwoch, 25. Februar 2015, 10:01

Gutes Urteil, wobei 20 Prozent immer noch recht viel sind (sein können) und bei so mancher Reise auch schon mal richtig Geld sind. Aber immerhin ein Schritt in die richtige Richtung. Von daher Daumen hoch!
Reisen ist eine wahre Lust...

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Dienstag, 3. März 2015, 21:31

Und nicht nur bei Pauschalreisen,

sondern auch bei Rundreisen, Flug, Mietwagen oder einer Hotelbuchung und Kreuzfahrt kann nach einem Urteil des LG Köln vom 21.01.2015, Az. 26 O 196/14, (aktuell nicht rechtskräftig) keine nahezu einheitliche Stornopauschale von 90 Prozent verlangt werden, Die Richter befanden, dass ein Reiseveranstalter (hier DER Touristik)seine Kalkulation offenlegen und belegen muss und sich sein geforderter Schadensersatz am tatsächlichen Schaden nachweislich zu orientieren haben.

http://www.vzbv.de/pressemeldung/reiseve…-von-90-prozent
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (3. März 2015, 21:33)


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Donnerstag, 5. März 2015, 12:53

Gut, aber eine Frage: ist das Urteil fix, oder gibt es da eventuell noch eine Revision? Im zweiten Fall würde es noch abwarten heißen, bis die nächste Instanz das Urteil auch tatsächlich bekräftigt. Weißt du da was?
Reisen ist eine wahre Lust...

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Donnerstag, 5. März 2015, 12:56

(aktuell nicht rechtskräftig)
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

Epprechtstein

unregistriert

14

Donnerstag, 5. März 2015, 12:57

Kurzzitat aus dem Link: Das Urteil gegen die DER Touristik GmbH ist nicht rechtskräftig.

Urteil des LG Köln vom 21.01.2015, Az. 26 O 196/14, nicht rechtskräftig

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Dienstag, 10. März 2015, 09:42

Also geht es in die nächste Instanz. Kann ja wieder dauern! Danke für die Info!
Reisen ist eine wahre Lust...

Thorben-Hendrik

unregistriert

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Dienstag, 10. März 2015, 10:19

Also geht es in die nächste Instanz. Kann ja wieder dauern! Danke für die Info!

Wer sagt denn das? ?(

17

Donnerstag, 12. März 2015, 09:40

Wenn das Urteil nicht rechtskräftig ist, muss es doch wohl in die nächste Instanz gehen?! Gut, Wiederspruchsfrist...
Reisen ist eine wahre Lust...

Thorben-Hendrik

unregistriert

18

Donnerstag, 12. März 2015, 09:45

Genau nach 4 Wochen wird es automatisch rechtskräftig - wenn nicht widersprochen wird...

19

Montag, 16. März 2015, 12:21

Und das ist ja der Knackpunkt: Wenn! Sollte Einspruch erhoben werden, dauert es wieder Monate. Naja, abwarten und Tee trinken. Wann sind die vier Wochen um? Hab nicht aufs Datum geschaut...
Reisen ist eine wahre Lust...