cuate, DU hast RECHT
Ja, Thiemann kann Ausgleichsansprüche nach EU-VO 261/04 gelten machen!
Ist aber Gerichts- Situationsabhängig und wurde oft abgewiesen.
Dein verlinktes Urteil @ cuate dürfte dem etwas helfen.
Menno, bin ja auch nur ein Hobby Rechtler
Unser Reiserechtler hatte geantwortet.