Personen-Einreisekontrollen in der Bahn nur in Grenzregionen erlaubt
In gewissem Sinne auch "Reiserecht":
Die Bundespolizei handelt nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz unrechtmäßig, wenn Kontrollen zur illegalen Einreise in Zügen stattfinden, die weder Grenzen noch Flug- oder Seehäfen passieren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig