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Dienstag, 4. November 2014, 19:35

Zug zum Flug und Bahnstreik?

Was wenn bei einem Zug zum Flug Ticket die Bahn streikt? Hat der Verbraucher die identischen Rechte?

Sina

Master Amigo

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2

Dienstag, 4. November 2014, 19:42

Denke nicht - trotz Rail & Fly ist ver Verbraucher immer noch selbst für ein pünktliches Erscheinen am Flughafen verantwortlich, muss z. B. auch Zugverspätungen einkalkulieren oder es auch hinnehmen, dass aufgrund der Flugzeiten keine Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln zum Flughafen möglich ist. Ich gehe aber davon aus, dass die Kosten für das Rail & Fly - Ticket in einem solchen Fall zumindest erstattet werden könnten - aber nur, wenn diese Leistung denn separat gebucht wurde und nicht schon im Reisepreis inkludiert war.
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

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Dienstag, 4. November 2014, 19:52

Seit dem 1.11.2014 sind doch bei Pauschalreisen die Rail&Fly Tickets inkludiert. Ändert sich dadurch etwas am Anspruch?

4

Dienstag, 4. November 2014, 19:58

Dazu hab ich das hier gefunden:

"Kommt es zum Lokführer-Streik und somit zum Flug-verpassen beim Angebot eines Rail & Fly Tickets übernehmen die Veranstalter die Haftung. Das geht auch vom Bundesgerichtshof - Urteil hervor Az.: Xa ZR 46/10"

Quelle: recht-finanzen.de

Die Süddeutsche hat 2011 unter Bezug auf das selbe Urteil mal so berichtet:

"Was können Pauschalurlauber machen?
Wer seinen Flug in den Urlaub verpasst hat, weil der Zug zum Flughafen wegen des Streiks ausgefallen ist, kann den Reisepreis zurückfordern. Urlauber mit "Rail & Fly"-Tickets müssten sich dazu an ihren Reiseveranstalter wenden, sagte Reiserechtler Paul Degott. Dieser müsse dafür geradestehen, denn die Zugfahrt sei Teil des Beförderungspakets. Das habe der Bundesgerichtshof entschieden (Az.: Xa ZR 46/10). Möglicherweise stehe Urlaubern sogar Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreuden zu."
"Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen" (Karl Valentin)

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »revealmap« (4. November 2014, 20:00)


5

Dienstag, 4. November 2014, 20:05

Wir haben aber doch auch alle eine Schadenminderungspflicht! Wenn der Streik - wie jetzt gerade - angekündigt ist, muss ich doch wohl nach alternativen Zubringern umsehen????
Der nächste Urlaub kommt bestimmt! :yippie:

6

Dienstag, 4. November 2014, 21:01

Das Urteil, das auf "gewöhnliche" Verspätungen (technische Störungen etc.) bei Pauschalreisen mit Rail& Fly Ticket verweist, gilt aus meiner Sicht aber nicht bei Streiks. Die stellen einen "außergewöhnlichen Umstand" dar, der den Reiseveranstalter entlastet.

Anders herum könnte ein Urlauber auch auf "außergewöhnliche Umstände" Bezug nehmen (wenn er denn durch die halbe Republik anreisen muß) und womöglich seine komplette Pauschalreise kostenfrei stornieren könnte. Aber da fehlt wohl eine gerichtliche Entscheidung und ich würde mich zum jetzigen Zeitpunkt nicht darauf verlassen. Sondern die Anreise rechtzeitig in Angriff nehmen oder zumindest mit dem Reiseveranstalter Kontakt aufnehmen.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

7

Dienstag, 4. November 2014, 21:31

Stimmt cuate, warum man* gerade hier wieder das Meiers Weltreisen Urteil heranzieht, entzieht sich mir,
greift aber im Falle eines Streiks nicht. (* ich meine die zuständigen Journalisten - nicht Dich mappy :ironic: )

Da heisst es frühzeitig umplanen ;(
Freedom's just another word for nothing left to lose...

Sina

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8

Dienstag, 4. November 2014, 23:11

Seit dem 1.11.2014 sind doch bei Pauschalreisen die Rail&Fly Tickets inkludiert.


Generell und grundsätzlich? Habe ich da was verpasst? :denk:

Früher war es bei den Veranstaltern, die Rail & Fly inkludiert hatten, so, dass es genutzt werden KONNTE, wenn Flugzeiten und die Fahrpläne der öffentlichen Verkehrsmittel miteinander harmomierten und es irgendwie "passte". Gültig waren die Rail & Fly - Tickets ab einem Tag vor dem Hinflug bis einen Tag nach dem Rückflug. So konnte man z. B. schon einen Tag vor dem Hinflug quer durch Deutschland zum Abflughafen fahren, ggf. schonmal die Koffer loswerden und noch eine kurze Nacht in einem Hotel in Flughafennähe verbringen (natürlich nicht im Rail & Fly enthalten) oder bis zum frühen Abflug am Flughafen campieren.

Wollte man das nicht oder passte es einfach nicht: Rail & Fly verfällt, kein Anspruch auf Erstattung. Das wurde als "freiwillige, inkludierte Leistung" des Veranstalters bezeichnet, die man, wenn es passt, nutzen kann, aber nicht muss. Wie der Gast pünktlich zum Flughafen kommt, war seine persönliche Geschichte. Der Veranstalter kann auch nichts für Zugverspätungen aufgrund von Witterungsbedingungen und sonstigen Unregelmäßigkeiten. Rail & Fly war lediglich eine Art "entlastende Hilfestellung" und ein Service für die Gäste, um die Anreise zum Flughafen zu erleichtern und kostengünstig zu gestalten.

Auch wenn ein Bahnstreik angesagt ist... kann man sich m. E. nur um Erstattung der für Rail & Fly fälligen Kosten (sofern separat ausgewiesen) bemühen, weil man Rail & Fly ja wegen Streik nicht nutzen kann und selbst sehen muss, wie nan zum Flughafen und wieder von dort weg kommt.
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

9

Dienstag, 4. November 2014, 23:29

@Sina

Bei den Kombitickets Bahn-Flug ist es unerheblich, wie die Verspätung verursacht wurde. Der Reiseveranstalter haftet, soweit der Urlauber mit der von ihm gewählten Bahnverbindung ohne Verspätung rechtzeitig die Abfertigung / den Checkin hätte erreichen können. Ob Wetter oder Technik, der Grund der Verspätung ist egal.

Ausser eben bei aussergewöhnlichen Umständen / Streik
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Jimi Hendrix

10

Mittwoch, 5. November 2014, 06:36

Seit dem 1.11.2014 sind doch bei Pauschalreisen die Rail&Fly Tickets inkludiert.
Generell und grundsätzlich? Habe ich da was verpasst? :denk:


Nein, hast nix verpasst :ironic:
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Sina

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11

Mittwoch, 5. November 2014, 06:53

2 x :danke: !

@ cuate: Das macht halbwegs Sinn. Wetter und Technik können einen unvorbereitet treffen, aber auf einen angekündigten Streik kann man sich vorbereiten und andere Alternativen wählen.
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Donnerstag, 6. November 2014, 10:10

Also ich meine im TV gehört zu haben, dass wenn du jetzt ein Taxi zum Flughafen nehmen musst, die Bahn dir die kosten
ersetzen muss. Übernehme aber keine Haftung :thumbsup:

13

Donnerstag, 6. November 2014, 10:14

Es dürfte ausgesprochen schwer fallen diese R&F's als vom VA vermittelte Zusatzleistung darzustellen.
Darum greifen Deine "gehörten" TV Fälle hier nicht @ reiserita.
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