Kurzzitat aus dem Urteil:
"Bei dem von der Beklagten angebotenen "Miles & More"-Programm handelt es sich um ein Kundenbindungsprogramm, für das es kein gesetzlich geregeltes Leitbild gibt. Als Anbieterin eines solchen Programms kann die Beklagte daher Art und Umfang der Leistung, die sie ihren Kunden für ihre Treue versprechen will, in eigener Verantwortung bestimmen
In meinen Augen deshalb eine nachvollziehbare und gerechtfertigte Reaktion. Und endlich mal eine klare Ansage, dass Unterschriften manchmal "Konsigwensen"
haben. Nicht nur Verbraucher, auch Unternehmen haben zu recht Rechte!