Fluggast storniert Ticket; Stornokosten?
Das Landgericht Frankfurt hat mit Urteil vom 6. Juni 2014 entschieden, dass ein Fluggast, der Flugtickets vor Antritt der Flugreise storniert, neben Steuern und Gebühren auch das gesamte Ticketentgelt zurückfordern kann, wenn die Fluggesellschaft keine Abrechnung ihrer infolge der unterbliebenen Beförderung ersparten Aufwendungen vornimmt (2-24 S 152/13). Das Urteil ist rechtskräftig!
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